Gaul Catering GmbH & Co. KG

Kurhausplatz 1

65189 Wiesbaden

Verstoß festgestellt am 15.08.2026

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Hygiene allgemein: In den kontrollierten Räumen des Gastrostützpunktes Süd war keine Wasserversorgung verfügbar. Aufgrund von Keimbelastungen in den Wasserleitungen des Kurhauses wurden kurzfristig sämtliche Wasserzapfstellen gesperrt. Zum Kontrolltermin waren die angekündigten Wasserfilter noch nicht installiert worden. Der Gastrostützpunkt war zum Zeitpunkt der Kontrolle noch nicht gereinigt. Trotz erheblichen Verunreinigungen der Einrichtungsgegenstände und Gerätschaften sollte eine Veranstaltung durchgeführt werden.

Vorbereitungsküche: Der Innenboden im Kühltresen war verunreinigt. Die Türdichtung des Kühltisches war verunreinigt. Mehrere Einrichtungsgegenstände, Arbeitsflächen und Gerätschaften waren erheblich verunreinigt. Für das Handwaschbecken fehlte die Warm- und Kaltwasserzufuhr. Die Kaffeemaschine war verunreinigt. Die Fritteuse war stellenweise verunreinigt.

Spülbereich: Die Geschirrspülmaschine war verunreinigt. Die Geschirrspülbrause war beschädigt. Für das Handwaschbecken fehlte die Warm- und Kaltwasserzufuhr. Es wurden Spülkörbe mit sauberen Gläsern auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können.

Bereich der Konvektomaten: Es wurden Reinigungsgeräte unmittelbar auf dem Fußboden abgestellt. Eine schnelle Abtrocknung konnte dadurch nicht erfolgen. Die Innenräume der Konvektomaten waren mit alten Produkt- und Fettrückständen verunreinigt.

Theke/Tresen Essenausgabestelle: Es fehlte ein Handwaschbecken im Bereich der Essensausgabe.

Theke/Tresen Getränkestand: Es fehlte ein Handwaschbecken im Bereich des Getränkeausschanks.

Schädlingskontrolle: In den Vorbereitungsräumen und dem Spülbereich wurde ein massiver Schädlingsbefall festgestellt. Eine aktuelle Dokumentation des Schädlingsmonitoringergebnisses (Befall ja/nein bzw. welche Mengen Köder wurden ausgelegt und wie viel davon fehlt, ggf. getroffene Maßnahmen) konnte nicht eingesehen werden.

Die Mängel waren am 19.08.2026 weitestgehend beseitigt.

§ 60 LFGB i. V. m. § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. I. Nr. 1 und Nr. 4, Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 3 und Nr. 4 der VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 09.10.2026

Wiesbaden (Stadt)

Der Oberbürgermeister der Stadt Wiesbaden

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