Diyar Dönerproduktion GmbH

Zeppelinring 20

63165 Mühlheim

Verstoß festgestellt am 07.09.2026

Es waren erhebliche hygienische Mängel festgestellt worden. So waren u. a. Gegenstände, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen waren (alt)verschmutzt und teilweise beschädigt. Dadurch waren die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr und einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt. Es wurden auch Mängel in der Allergenkennzeichnung festgestellt.

Die Mängel waren bei einer Nachkontrolle am 30.09.2026 größtenteils behoben.

1.) Hygieneschleuse

• Die Stiefelwaschanlage war altverschmutzt. An den Innenwänden des Reinigungsfaches haben sich weißliche, schimmelartige Belege gebildet. Dieser Mangel wurde bereits während der letzten Kontrolle zum wiederholten Male festgestellt.

2.) Produktion

• Einige Mitarbeiter trugen ungeeignete Arbeitskleidung, da diese die private Kleidung nicht vollständig bedeckte. Zum Beispiel waren die Kapuzen der Privatkleidung nicht von den Kitteln bedeckt. Dieser Mangel wurde wiederholt festgestellt.
• Das Bedienelement des Tumblers war altverschmutzt. Dieser Mangel wurde wiederholt festgestellt.
• Die Deckeldichtung des Tumblers war altverschmutzt. Auch die Gummilippen, die man in den Tumbler einsetzen kann, waren altverschmutzt und beschädigt. Es lösten sich Kleinteile ab.
• Von einem fahrbaren Gestell, an dem die Rohrbahnhaken gelagert wurden, löste sich die Farbe ab. Auf einem anderen Gestell hingen etliche, zum Teil verrostete Rohrbahnhaken.
Dieser Mangel wurde bereits während der letzten Kontrolle zum wiederholten Male festgestellt.
• Mehrere Tischeinlegeschneidebretter wiesen tiefe Kerben auf und waren dadurch nicht mehr leicht zu reinigen. Dieser Mangel wurde bereits während der letzten Kontrolle zum wiederholten Male festgestellt.
• Im Fleischwolf befanden sich Altverschmutzungen und feste Ablagerungen.
• Auf mindestens einem Drehspieß war auf dem Etikett das Allergen "Milch" nicht deutlich hervorgehoben. Dieser Mangel wurde wiederholt festgestellt.

3.) Spülbereich/Kistenwaschraum

• Der Abfluss der Schürzenwäsche sowie des Handwaschbeckens mündete offen zu einem Bodenabfluss, sodass Schmutzwasser über den Boden floss. Dieser Mangel wurde wiederholt festgestellt.
• Der Innenraum der Kistenwaschanlage war mit alten Rückständen verunreinigt. Die Kistenwaschanlage war im Innenraum sowie den Randbereichen altverschmutzt.
• Es wurden mehrere Spießteller für Dönerspieße unter unhygienischen Bedingungen aufbewahrt, so dass eine Kontamination der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen werden konnte. Mehrere Spießteller für Drehspieße aus Plastik wiesen Kerben auf und waren nicht mehr leicht zu reinigen. Eine Kontamination des Fleisches durch sich ablösende Kleinteile kann nicht ausgeschlossen werden.

Die Mängel waren bei einer Nachkontrolle am 30.09.2026 zum Teil behoben worden. Es erfolgte eine gründliche Reinigung und Desinfektion der betroffenen Stellen, an einzelnen Stellen konnten während der Nachkontrolle noch Verschmutzungen festgestellt werden und es musste eine Nachreinigung erfolgen. Beschädigte Gegenstände wurden ausgetauscht bzw. instandgesetzt und deren Lagerung ggf. angepasst, der Austausch war während der Kontrolle noch nicht vollstänidg abgeschlossen. Es wurde ein Wechsel des Reinigugsunternehmen sowie eine Intesivierung des Reinigungsintervalls vorgenommen.

§ 60 Abs.2 Nr.26a LFGB iVm § 10 Nr.1 LMHV sowie iVm § 3 Satz 1 LMHV; Art. 4 Abs.2 VO (EG) Nr. 852/2004 iVm Anh. II Kap. I und Kap. IX Nr.3 VO (EG) Nr. 852/2004; § 5 Abs. 1 Nr.3 LMIDV iVm Art. 9 Abs. 1 Buchstabe c und Anh. II Nr. 7 VO (EG) Nr. 1169/2011

Veröffentlichungsdatum: 09.10.2026

Offenbach

Kreis Offenbach – Der Landrat

Fachdienst Veterinärwesen und lebensmittelrechtlicher Verbraucherschutz

Voltastraße 6

63128 Dietzenbach