Kaufhaus Schmandt

Untere Straße 25-31

34311 Naumburg

Verstoß festgestellt am 18.08.2026

Am 18.08.2026 wurden im Betrieb nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine Gefahr der nachteiligen Beeinflussung der Lebensmittel darstellt. Es wurden vereinzelt verdorbene und damit nicht sichere und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignete Lebensmittel (Gemüse) in Verkehr gebracht. Es wurde ein erhebliches Aufkommen an Fruchtfliegen festgestellt. Die in der Betriebstätte in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren dadurch einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die maximal zulässige Höchsttemperatur für die in den Verkehr gebrachten, zum Teil leicht verderblichen Lebensmittel wurde stellenweise weit überschritten.

Mehrere Gegenstände, Reiniger und Kartonagen waren stark schimmelähnlich verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Die Regalbretter waren zum Teil stark verunreinigt. Es wurde ein Schadnagerbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren dadurch einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die SB-Tiefkühltruhe war stark vereist und unsauber. Es wurden Lebensmittel einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt in dem wiederholt zum Teil offenen Lebensmittel direkt neben oder unter Bedarfsgegenständen gelagert wurden. Es wurden Lebensmittel einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt in dem die gesetzlichen oder durch den Hersteller geforderte Höchsttemperatur nicht eingehalten wurde und die Waren ungekühlt in den Verkehr gebracht wurden. Es wurden Lebensmittel so gelagert, dass eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination nicht auszuschließen war.

Der gesamte Betrieb ist für das angebotene Sortiment, flächenmäßig nicht geeignet. Alle Tief-/Kühlmöbel sowie Verkaufsflächen waren mit Waren überfüllt. Insgesamt waren die Ordnung und Struktur des Betriebes mangelhaft. Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene waren nicht möglich.

Die Hygienemängel im Betrieb waren so gravierend, sodass eine sofortige Grundreinigung und Desinfektion der Räumlichkeiten angeordnet werden musste. Weiter wurde die Entsorgung der verdorbenen Lebensmittel angeordnet.

Am 19.08.2026 waren die festgestellten hygienischen Mängel behoben.

Artikel 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II, Kapitel I Nr. 1, Nr. 2c, Nr. 2d, Kapitel V Nr.1a, Kapitel IX Nr. 3, Nr. 4 der Verordnung (EG) 852/2004, Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2b und 5 Verordnung (EG) 178/2002, § 3 Satz 1 LMHV

Veröffentlichungsdatum: 07.10.2026

Kassel

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