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Verstoß festgestellt am 11.08.2026

Am 11.08.2026 wurden im Betrieb nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine Gefahr der nachteiligen Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Der Betrieb befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. Die Küche, der Kühlraum, der Spülbereich, das Lager sowie der Verkaufsbereich waren so stark verunreinigt, sodass eine Grundreinigung der Räumlichkeiten, insbesondere Geräte, Einrichtungs- sowie Ausrüstungsgegenstände und Oberflächen erforderlich war. Bei der Aufbewahrung von leicht verderblichem Lebensmittel wurden die Herstellertemperaturangaben bzw. die produktspezifischen Höchsttemperaturen überschritten. Es wurde Hähnchenfleisch teilweise mit Temperaturen über 20 °C behandelt und bereitgehalten. Es wurden Rohstoffe bzw. Zutaten so gelagert, dass eine Kontamination nicht ausgeschlossen werden konnte. Es wurden gefrorene Lebensmittel (Hühnchenbrust) so aufgetaut, dass die dabei entstehende Flüssigkeit nicht abfließen konnte. Die Eiswürfel in der Eiswürfelmaschine waren aufgrund der Verunreinigung der Maschine im Innenraum nicht mehr sicher und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignet. Der Reiskocher, die Spülmaschine sowie Geschirrspülbrause war massiv verunreinigt. Es wurde eine Insektenklebefalle, die mit toten Insekten behaftet war, unmittelbar über dem Bereich angebracht, in dem mit Lebensmitteln umgegangen wurde. Die Hygienemängel im Betrieb waren so gravierend, sodass eine sofortige Grundreinigung und Desinfektion aller Räumlichkeiten, insbesondere Geräte, Ausrüstungsgegenstände und Oberflächen angeordnet werden musste. Weiter wurde die Entsorgung der bereitgehaltenen Lebensmittel angeordnet. Das Behandeln, Herstellen und Inverkehrbringen selbst hergestellter Speisen wurde im Betrieb bis zu einer Abnahme untersagt.

Am 12.08.2026 waren die festgestellten Mängel behoben.

Artikel 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II, Kapitel I Nr. 1, Kapitel V Nr.1a, Kapitel IX Nr. 3, Nr. 7 der Verordnung (EG) 852/2004, Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2b und 5 Verordnung (EG) 178/2002, § 3 Satz 1 LMHV

Veröffentlichungsdatum: 07.10.2026

Kassel

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