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Verstoß festgestellt am 12.08.2026

Am 12. August 2026 wurden im Betrieb nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt. Die Mängel können zu einer Kontamination der im Betrieb gelagerten und zubereiteten Lebensmittel führen, die Lebensmittel waren somit der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt.
Es wurde Frittierfett genutzt, welches nicht mehr zum Frittieren geeignet war. Im Bereich des Lagers waren insbesondere die Geräte (Mikrowelle, Reiskocher) sowie das Schneidebrett verschmutzt als auch altverschmutzt.
Es wurden im Bereich des Lagers tote sowie lebende Schaben auf dem Boden festgestellt und nicht beseitigt. Die Betriebsstätte war damit nicht sauber, es bestand die Möglichkeit, dass die Schaben die gelagerten Lebensmittel und bereits fertig zubereiteten Speisen überlaufen und dort Kot und weitere Ausscheidungen sowie die damit verbundenen Mikroorganismen hinterlassen. Es bestand dadurch die Gefahr der Kontamination der Lebensmittel, sofern diese mit den Schaben oder Oberflächen in Kontakt kommen.
Das Verarbeiten und Bearbeiten sowie das Inverkehrbringen von Lebensmitteln wurde untersagt. Eine Schädlingsbekämpfung und Reinigung des Betriebes wurden sofort durchgeführt. Am 13. August 2026 war der Großteil der Mängel behoben, der Betrieb konnte wieder aufgenommen werden. Am 19. August waren alle Mängel abgestellt.

- Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kap. V Nr. 1 Buchstabe a)
- Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr. 1.
- Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel IX Nr. 3.
- §§ 3, 10 Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV)

Veröffentlichungsdatum: 05.10.2026

Kassel (Stadt)

Oberbürgermeister der Stadt Kassel

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