Produktion: Der Verdampfer über dem Arbeitsbereich "Verwiegen und Auszeichnen der Drehspieße" war verunreinigt. Außerdem waren diverse Rohrleitungen im Deckenbereich des Gangs zu den Kühlräumen, zum Schockfroster und Maschinenraum mit Grünalgenbewuchs verunreinigt. Zudem war der Abfluss des Handwaschbeckens an dem Raumpfeiler mit Fleisch- und Fettresten verstopft. Das darin liegende Sieb, mit welchem die Fleischreste aufgefangen werden sollten, enthielt außerdem eingeweichte Einmalhandtücher und Kunststofffolienreste. Offenbar war das Handwaschbecken bereits übergelaufen, denn der Boden darunter war nass.
Maschinenraum: Die Isolierung mehrerer Rohrleitungen war durch Grünalgenbewuchs bzw. rötliche Beläge erheblich verunreinigt. Außerdem waren die Decke, die Wände, die Auffangwanne unter dem Ionenaustauscher und die Verdampfer mit rötlichen Belägen bzw. Schwarzschimmel verunreinigt. Zudem war eine Handsäge mit einem Holzgriff ausgestattet und hing in der Nähe eines Tumblers. Im selben Raum, in dem unverpackte Lebensmittel gehandhabt wurden, wurden Kartonagen gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der unverpackten Lebensmittel war nicht auszuschließen. Außerdem stand unmittelbar neben unverpacktem Fett eine Trinkflasche.
Kühlhaus (klein): Die Wände, die Decke sowie Rohrleitungen und Verdampfer waren durch Grünalgen, rötliche und schwarzgraue Beläge erheblich verunreinigt und nass von Kondenswasser. Außerdem wurde Fleisch so gelagert, dass eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination nicht auszuschließen war, da es großflächig die Pendeltür zum großen Kühlraum berührte, die dadurch offengehalten wurde.
Kühlhaus (groß): Die Decke, die Wände, Verdampfer, Lampengehäuse, Weichenbänder und Rohrleitungen waren mit Belägen zum Teil erheblich verunreinigt. Weiterhin hatte unverpacktes Fleisch großflächigen Kontakt zur Außenseite von E2-Kisten.
TK-Haus (großer Schockfroster): Vor dem großen Schockfroster wurde tiefgefrorenes, nicht vollständig umhülltes Fett in E2-Kisten unmittelbar neben dem Ablauf für das Tauwasser gelagert.
Kommissionierbereich im FVZ-Versorgungsgang: Bei einem Drehspieß war die umhüllende Folie stellenweise zerstört, sodass das Fleisch offen lag. Außerdem wurde Kalbsfett in E2-Kisten nicht vollständig umhüllt zur Auslieferung gebracht.
Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004
Anmerkung: Bei der zweiten Nachkontrolle am 25.09.2026 waren die hygienischen Mängel in zufriedenstellender Weise behoben.