Sushi Dora

Taunusstraße 2

63225 Langen

Verstoß festgestellt am 22.07.2026

ES waren erhebliche hygienische Mängel festgestellt worden. Insbesondere die Küche war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Betroffen waren u.a. Gegenstände im direkten Kontakt mit Lebensmitteln. Durch diese Feststellungen waren die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt.

1.) Theke / Tresen

• Es fehlte ein Handwaschbecken, eine hygienische Händereinigung war nicht möglich.
• Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen stellenweise erheblich verunreinigt.

2.) Küche

• Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.
• Die Armatur der Waschvorrichtung für Lebensmittel war verunreinigt.
• Eine angemessen hygienische Händereinigung war nicht möglich. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern).
• Der Kühlschrank der Kühl- und Gefrierkombination war verunreinigt.
• Der Fußboden war erheblich verunreinigt.
• Die Wände waren teilweise verunreinigt.
• Die Dunstabzugsanlage war verunreinigt.
• Der Reiskocher war verunreinigt.

§ 60 Abs.2 Nr.26a LFGB iVm § 10 Nr.1 LMHV sowie iVm § 3 Satz 1 LMHV; Art. 4 Abs.2 VO (EG) Nr. 852/2004 iVm Anh. II Kap. I und Kap. IX Nr.3 VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 01.10.2026

Offenbach

Kreis Offenbach – Der Landrat

Fachdienst Veterinärwesen und lebensmittelrechtlicher Verbraucherschutz

Voltastraße 6

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