Indian Village

Friedhofstr. 26

61137 Schöneck

Verstoß festgestellt am 10.08.2026

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen zum Teil erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Insbesondere wurden zum Zeitpunkt der Kontrolle in den Lagerräumen im Keller Schadnagerspuren, augenscheinlich angefressene Lebensmittelpackungen, eine tote und eine lebende Maus vorgefunden.

In der Zwischenzeit wurden die Mängel teilweise behoben.

Gegenstände und Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren nicht ordnungsgemäß gereinigt.

Küche:
Der Frittierkorb der Fritteuse war stellenweise mit krustigen Anhaftungen belegt.

Küchennebenraum/Pizzaküche:
In einem Kühlschrank befand sich eine augenscheinlich mit Schimmelbildungen belegte Dose Sprühsahne.

Küchennebenraum/Pizzaküche:
Ein auf der Arbeitsfläche befindliches rotes Schneidebrett hatte an der Unterseite Einkerbungen mit dunklen Schmutzeinschlüssen.

Vorrätig gehaltene Rohstoffe und Zutaten wurden bei der Lagerung nicht vor Kontamination geschützt.

Küchennebenraum/Pizzaküche:
In einer beschädigten Keksdose mit verunreinigtem Rand wurde Mehl aufbewahrt.

In einem Umluft Kühlschrank mit Gittereinlegeböden wurden zum Teil unverpackte Lebensmittel (Schüssel mit gekochtem Reis) unsachgemäß gelagert. Hier bestand die Gefahr, dass der Inhalt durch unkontrolliertes herunterfallen von darüber gelagerten Behältern verunreinigt werden kann.

Lagerraum im Keller für Getränke und Lebensmittelverpackungen:
In den Regalen befanden sich zum Teil Lebensmittelverpackungen in offenen Gebinden. Diese Verpackungen waren der konkreten Gefahr ausgesetzt, durch Staub und Schadnager verunreinigt zu werden.

Lagerraum im Keller für Lebensmittel:
Hier waren verschiedene Lebensmittelpackungen u.a. Reis- und Zuckerpackungen augenscheinlich von Schadnagern angefressen.

Nicht zum Verzehr geeignete und daher unsichere Lebensmittel wurden in den Verkehr gebracht.

Küchenebenraum / Pizzaküche:
In einem Gefrierschrank wurden u.a. zwei offene Packungen mit Salamischeiben unsachgemäß eingefroren. Unmittelbar auf diesen offenen Packungen wurden andere verpackte Lebensmittel abgestellt. Des Weiteren waren die Salamischeiben in einer Packung augenscheinlich überlagert, da sie grau-rot verfärbt waren.

Kühlraum:
In einer Holzsteige befand sich ein angeschnittener, überlagerter Weißkohl, der augenscheinlich verschimmelt war.

In nachfolgenden Betriebsbereichen wurden keine ausreichenden Maßnahmen gegen den Befall mit Schädlingen (Schadnagern sowie Fluginsekten) vorgenommen.

Küche:
Zum Zeitpunkt der Kontrolle befanden sich in der Küche eine Vielzahl an Fliegen.

Lagerraum im Keller für Getränke und Lebensmittelverpackungen:
Des Weiteren wurden in den Randbereichen des Bodens und auf verschiedenen Ablagen, für u.a. Lebensmittel Verpackungen, deutliche Verunreinigungen mit Schadnagerkot und Schadnagerspuren vorgefunden.

Lagerraum im Keller für Lebensmittel:
Während der Kontrolle wurde im Lagerraum eine lebende Maus angetroffen. An verschiedenen Stellen im Raum wurden Schadnagerkot und Schadnagerspuren vorgefunden.

Keller:
An unterschiedlichen Stellen im Keller wurde Schadnagerkot und zumindest eine tote Maus vorgefunden.

Im Betrieb war in den nachfolgenden Bereichen keine gute Lebensmittelhygiene gewährleistet.

Küche:
An zumindest einer Stelle der Decke war der Farbanstrich lose und blätterte ab.

Küchennebenraum/Pizzaküche:
An einem der Edelstahltische waren die Arbeitsfläche mit einer unversiegelten Spanplatte unterbaut. Hier bestand die Gefahr, dass darunter gelagerte Bedarfsgegenstände, durch unkontrolliert abfallende Späne, verunreinigt werden können.

Kühlraum:
Im Kühlraum wurden neben offenen Steigen und Kartonagen mit Gemüse u.a. auch zumindest sieben offene Eimer mit einer gekochten Soße unsachgemäß gelagert.

Kontrollpunkt 6
Der Reinigungszustand der nachfolgenden Betriebsbereiche war unzureichend.

Thekenbereich:
Das Nachspülgerät des Spülboys war unter der Abdeckung mit gelblichen Ablagerungen
Verschmutzt.

Küche:
In einem Spalt zwischen einem Tandoori-Ofen und einem Arbeitstisch war deutlich mit krustigen Ablagerungen verunreinigt.

Lagerraum im Keller für Lebensmittel:
Der Wandbereich hinter der Spüle war stellenweise lose und war nicht unerheblich mit Schmutzanhaftungen belegt.

Kontrollpunkt 7
Der Betrieb verfügte in nachfolgenden Bereichen über kein funktionsfähiges Handwaschbecken.

Küche:
Im Küchenraum stand kein ordnungsgemäßes separates Handwaschbecken zur Verfügung. Das als Handwaschbecken vorgezeigte linke Becken einer Doppelspüle war nicht ordnungsgemäß von der Spüleinrichtung getrennt und war nicht uneingeschränkt benutzbar, da es während der Kontrolle mit zu spülendem Geschirr belegt war.

Küchenebenraum / Pizzaküche:
Im Bereich des Handwaschbeckens fehlten hygienische Mittel zum Trocknen und Reinigen der Hände.

In der Zwischenzeit wurden die Mängel teilweise behoben.

Zu Nr. 1.)
§ 2 Nr. 5 LMRStV i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. V Nr. 1a VO (EG) Nr. 852/2004.

Zu Nr. 2.)
§ 2 Nr. 8 LMRStV i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004.

Zu Nr. 3.)
§ 60 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a Buchstabe a LFGB i.V.m. Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Art. 14 Abs. 2 Buchstabe b i.V.m. Art. 14 Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002.

Zu Nr. 4.)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 4 VO (EG) Nr. 852/2004.

Zu Nr. 5
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 3 VO (EG) Nr. 852/2004.

Zu Nr. 6.)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. I Nr. 1 VO (EG) Nr. 852/2004.

Zu Nr. 7.)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. I Nr. 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 30.09.2026

Main-Kinzig-Kreis

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