Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel wiederholt festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.
Theke/Zubereitung Frühstück/Spülbereich: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt (Mäusekot auf den sauberen Geschirrtüchern, Mäusekot auf dem Fußboden unter dem Handwaschbecken, Mäusekot auf dem Fußboden im Bereich der Anschlüsse der Geschirrspülmaschine). Es wurde ein erhebliches Aufkommen an Fliegen festgestellt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Die maximal zulässige Höchsttemperatur für die gelagerten Lebensmittel (geriebener Käse) wurde überschritten (gemessene Temperatur 24,1°C). Die Schubladendichtungen des Kühltisches waren schimmelähnlich verunreinigt. Es war ein Messer (der Griff) beschädigt (Splittergefahr). Die Türrandbereiche der Geschirrspülmaschine waren verunreinigt. Es wurden unverpackte "Lebensmittel-Frühstücksteller" (unverpackt, offen und unabgedeckt zur Abgabe an den Verbraucher) in unmittelbarer Nähe des Spülbereiches, gelagert (Kontaminationsgefahr). Mehrere der für den Ausschank bereitgehaltenen Gläser/Trinkgefäße waren verunreinigt. Die Türrandbereiche der Geschirrspülmaschine (im Teeausschankbereich) waren verunreinigt.
Backstube: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt (Mäusekot im Bereich der Backabteilung, sichtbare Fraßspuren an den Mehlsäcken von Schadnagern, Mäusekot auf dem Gestell der Mehlsäcke, Mäusekot auf dem Fußboden unter dem Arbeitstisch (Unterbaukühlung)). Die maximal zulässige Höchsttemperatur für die in der Aufsatzkühlung gelagerten Lebensmittel wurden überschritten (Pizzakäse, gemessen 27,5°C; Soße, gemessen 16,9°C; geschnittenes Dönerfleisch (ungekühlte/offene Lagerung außerhalb der Aufsatzkühlung, gemessen 22°C)). Die Dichtungen des Kühltresens waren verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Die Aufsatzkühleinrichtung war, insbesondere unterhalb, stark verunreinigt. Es wurden Lebensmittel so gelagert, dass eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination nicht auszuschließen war (Salamischeiben wurden teilweise unter unhygienischen Umständen auf der Verpackung und unabgedeckt, bevorratet). Der Pizzaschieber war stark beschädigt (verbraucht). Der Pizzaschieber war verunreinigt. Der Pizzaschieber wurde unter unhygienischen Bedingungen aufbewahrt, so dass eine Kontamination der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen werden konnte. Die Filter der Abluftanlange des Etagenbackofens waren stark verunreinigt (verstaubt). Die Brötchenzange war verunreinigt. Die Wandfliesen waren verunreinigt. Der Etagenbackofen war von außen verunreinigt. Die Rohrleitungen (Versorgungs- und Abluftleitungen) waren verunreinigt. Die Räder mehrerer Einrichtungsgegenstände waren verunreinigt. Die Beschaffenheit der Oberfläche des Arbeitstisches war mangelhaft (verbraucht). Das Untergestell des Arbeitstisches war verunreinigt. Die Deckenbeleuchtung war stark verunreinigt (verstaubt). Die Wände waren teilweise stark verunreinigt (verstaubt). Mehrere weiße Kunststoffstapelboxen, mit denen Lebensmittel (Brotlaibe für Pizza und Dönerbrot) in Berührung kommen, waren verunreinigt (mit alten festgekrusteten und angetrockneten Teigresten). Es wurden private, betriebs- bzw. zweckfremde Gegenstände aufbewahrt (Akkubohrmaschine inkl. Bitaufsatz, welches eine erhöhte Fremdkörpergefahr darstellt). Es wurden Lebensmittel im Kühlschrank (Brotlaibe/Teiglinge) mit ungeeignetem Material (Abfallbeutel/Wertstoffsack) abgedeckt.
Theke/Showküche: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt (Mäusekot im Bereich des Kühlaggregates des Kühltresens). Der Innenboden der Kühlvitrine war stellenweise verunreinigt und angerostet. Es wurden leicht verderbliche Lebensmittel (Dolma -gefüllte Paprika mit Reis) nach fertiger Zubereitung nicht so schnell wie möglich auf eine Temperatur abgekühlt, die keinem Gesundheitsrisiko Vorschub leistet (die Lebensmittel wurden außerhalb der Kühltheke und der heißen Theke unabgedeckt bevorratet). Es wurden erhitzte Speisen bis zum Verzehr nicht so heiß gehalten, dass sie an allen Stellen eine Temperatur von mindestens 60 °C aufwiesen (Lammfleischpfanne, gemessene Temperatur 48,8°C). Die maximal zulässige Höchsttemperatur für die gelagerten Lebensmittel wurde überschritten (Reis, gemessen 15,2°C; Bulgur, gemessen 18,9°C; geschnittener Rotkohl, gemessen 19,6°C; Dill-Joghurtsoße, gemessen 16,6°C). Mehrere zur Aufbewahrung von Lebensmitteln vorgesehene Behälter waren verunreinigt. Leere Behälter waren nicht entfernt worden; stattdessen waren darauf jeweils weitere, gefüllte Behälter abgestellt worden. Das Schneidebrett war beschädigt, so dass es nicht mehr leicht zu reinigen war. Lebensmittel (geschnittene Beilagen) wurden so gelagert, dass eine nachteilige Beeinflussung nicht ausgeschlossen werden konnte (das geschnittene Gemüse war im Kühltresen über die zulässige Füllhöhe hinaus aufeinandergestapelt worden, dadurch konnte eine ausreichende Kühlung und die Einhaltung der erforderlichen Kühltemperatur nicht gewährleistet werden). Das Gitter der Belüftung war verunreinigt. Die Decke war mit Fettrückständen verunreinigt. Das Frittierfett der Fritteuse war verbraucht (merkliche Rauchentwicklung, unangenehmer Geruch) und somit nicht mehr zum Frittieren geeignet; die maximale Höchsttemperatur von 175°C des Frittierfettes darf nicht überschritten werden (gemessene Temperatur des Frittierfetts in der Fritteuse: 184,1°C). Die maximal zulässige Höchsttemperatur für die gelagerten Lebensmittel in der Unterbaukühlung des Kühltresen wurden überschritten (gemessene Umgebungstemperatur 13,9°C). Es wurden Lebensmittel (Yufka-Brot) mit ungeeignetem Material (Abfallbeutel/Wertstoffsack) umhüllt. Mehrere Einrichtungs-gegenstände (Regalböden im Bereich der Durchreiche/Straßenverkauf) waren schimmelähnlich verunreinigt. Die Fettfilter der Dunstabzugsanlage waren sehr stark mit Fettrückständen verunreinigt. Die Standfüße der Einrichtung und der Fußboden, insbesondere die Rand- und Eckbereiche, waren stark verunreinigt. Mehrere Einrichtungsgegenstände, insbesondere unterhalb, waren verunreinigt. Der Grill war verunreinigt. Die Dunstabzugsanlage (Rinne) war stark mit Fett verunreinigt.
Gastraum/Slushmaschine - Regal-/Trinkgläser: Mehrere der für den Ausschank bereitgehaltenen Gläser/Trinkgefäße waren verunreinigt.
Küche UG: Es wurde ein Aufkommen an Fliegen festgestellt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Der Tischdosenöffner war verunreinigt. Das Schutzgitter des Ventilators war verunreinigt. Mehrere Behälter, die zur Aufbewahrung von Lebensmitteln bereitgehalten wurden, wurden ineinander gestellt aufbewahrt, obwohl diese noch nicht vollständig abgetrocknet waren (das mikrobiologische Wachstum wurde dadurch begünstigt). Das Schneidebrett war beschädigt, so dass es nicht mehr leicht zu reinigen war. Die Dunstabzugsanlage war verunreinigt. Das Sieb war beschädigt. Es wurden private, betriebs- bzw. zweckfremde Gegenstände aufbewahrt.
Kühlraum UG: Es wurden Lebensmittelbehälter (Eimer Mayonnaise) auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt.
Lagerraum 1 UG: Die Wände waren teilweise schimmelähnlich verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Es wurden Lebensmittelbehälter (Flaschen Öl) auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden.
Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004
Bemerkung: Bei der Nachkontrolle am 21.08.2026 waren die Mängel zum größten Teil behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.