Bäckerei Konditorei Biebrich, Bäckerei Biebrich GbR

Dorfstraße 31

63589 Linsengericht

Verstoß festgestellt am 07.08.2026

Es wurden in verschiedenen Betriebsbereichen wiederholte Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Insbesondere war wiederholt die Thekenkühlung unter dem Einlegeboden nicht unerheblich mit augenscheinlicher Schimmelbildung verschmutzt. Zum Zeitpunkt der Kontrolle lagerten in der Kühltheke offene, leicht verderbliche Lebensmittel.

Inzwischen wurden die Mängel teilweise behoben.

In der Thekenkühlung war keine gute Lebensmittelhygiene gewährleistet.

Thekenbereich:
Die Thekenkühlung war am Verdampfer unter dem Einlegeboden mit augenscheinlicher Schimmelbildung nicht unerheblich verschmutzt. Zum Zeitpunkt der Kontrolle lagerten in der Kühltheke offene, leicht verderbliche Lebensmittel. Unter anderem belegte Brötchen, Kuchen und Stückchen.

Im Betrieb waren Flächen, die mit Lebensmitteln in Berührungen kommen (ein Schneidebrett der Theke und mehrere Brötchenkörbe), in keinem ordnungsgemäßen Zustand.

Die Brötchenkörbe waren teilweise abgenutzt und defekt.

Das Schneidebrett der Theke wies tiefe Rillen auf, die dunkel verfärbt waren.

Am Handwaschbecken im Thekenbereich und in der Personaltoilette fehlten Einmalhandtücher. Das ordnungsgemäße Trocknen der Hände war nicht möglich.

Thekenbereich:
Am Handwaschbecken fehlten Einmalhandtücher zum hygienischen Trocknen der Hände.

Personaltoilette:
Am Handwaschbecken fehlten Einmalhandtücher

Inzwischen wurden die Mängel teilweise behoben.

Zu Nr. 1.)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 3 VO (EG) Nr. 852/2004.

Zu Nr. 2.)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs.2 i.V.m. Anhang II Kap. II Nr. 1 Bst. f VO (EG) Nr. 852/2004.

Zu Nr. 3.)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. I Nr. 4 VO (EG) Nr. 852/2004.

Veröffentlichungsdatum: 30.09.2026

Main-Kinzig-Kreis

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