Restaurant Zerda

Willy-Brandt-Str. 28

63450 Hanau

Verstoß festgestellt am 18.08.2026

Es wurden in verschiedenen Betriebsbereichen wiederholte Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Insbesondere waren mehrere Gegenstände mit direktem Lebensmittelkontakt verunreinigt, es lagerten unterschiedliche offene Lebensmittel in unhygienischen Bereichen und leicht verderbliche, kühlungsbedürftige Lebensmittel wurden bei zu hohen Temperaturen in den Verkehr gebracht. Darüber hinaus wurde keine gute Lebensmittelhygiene und keine einwandfreie Handhygiene im Betrieb gewährleistet.

Inzwischen wurden die Mängel beseitigt.

Vorrätig gehaltene Rohstoffe und Zutaten wurden bei der Lagerung nicht vor Kontamination geschützt.

Zubereitungsbereich Speisen:
Die Unterbaukühlung, in der vorbereiteter Salat mit halbierten Tomaten lagerte, war defekt, so dass die Kühlschubladen nicht dichtschließend waren. Zudem waren die Dichtungen der Schubladen, die Anschlagflächen der Schubladen sowie der Innenraum teils mit frischen, teils angetrockneten Lebensmittelresten verunreinigt. Der Salat lagerte ohne Abdeckung in der Kühlung.

Unter dem Grill befand sich ein Spalt. Halb darunter geschoben befand sich ein Tablett mit Grillgemüse o.ä. Die Unterseite der Grillvorrichtung war mit krustigen, gelb-braunen Fettanhaftungen und Schmutzrückständen erheblich verunreinigt. Das Gemüse lagerte unmittelbar darunter.

In Kunststoffboxen, die an den Deckel ausgebrochen und defekt waren, lagerten Teigfladen.

Die Unterbaukühlung im Pizzabereich war erheblich verschmutzt. An der Innendecke wurde augenscheinliche Schimmelbildung festgestellt. In der Kühlung lagerte u.a. eine offene Dose Thunfisch und eine geöffnete Packung Geflügelsalami sowie Brokkoli in einem GN-Behälter ohne Deckel. Die gemessene Umgebungstemperatur lag bei >10°C.

Im großen Standkühlschrank wurde am Verdampferschutzgitter augenscheinliche Schimmelbildung festgestellt. Im Kühlschrank lagerten unabgedeckte, leicht verderbliche Lebensmittel, unter anderem vorbereitete Hackfleischspieße, Falafel und vorgeschnittene
Zitronen.

Der Schubladenschrank unterhalb des Drehgrills war defekt. Die Schubladen waren nicht schließbar. In der oberen Schublade lagerten Fladenbrote. Der Schrank war im Innenraum stellenweise korrodiert.

Lagerbereich:
In der Tiefkühltruhe wurden in ungeeigneten Hemdchenträgertaschen offene Lebensmittel eingefroren, u.a. rohes Fleisch. Zudem lagerte rohes Fleisch ohne jegliche Verpackung in der Tiefkühltruhe.

Gegenstände und Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren nicht ordnungsgemäß gereinigt.

Zubereitungsbereich Speisen:
Die Teigmaschine war am Motorgehäuse sowie den Randbereichen des Gitterdeckels und an schwer zugänglichen Stellen mit gelben, angetrockneten Teigresten verunreinigt, die augenscheinlich nicht vom Tag der Kontrolle stammten.

Vor dem Grill befand sich ein Schneidebrett, das erheblich abgenutzt war und tiefe Rillenbildungen aufwies.

Das Dönermesser befand sich in einem unhygienischen Zustand. Unter dem Rundmesser befanden sich angetrocknete Fett- und Lebensmittelreste die augenscheinlich nicht vom Tag der Kontrolle stammten. Das Netzteil war erheblich mit Lebensmittelresten verschmutzt.

Küche:
Auf einem Hackklotz stand eine Fritteuse. Die Oberfläche des Hackklotzes war mit braunen Anhaftungen erheblich verschmutzt. Auch an den Standbeinen wurden dunkle Schmutzrückstände festgestellt.

Ein Großteil der im Raum vorgefundenen Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt waren verunreinigt:

a) An einem Wandhalter hingen verunreinigte Schneidemesser.
b) Die im Schrank gelagerten Gewürzdosen waren an den Außen- und Innenseiten mit
Gewürzresten und fettigen Anhaftungen verschmutzt.
c) Oberhalb des Herdes hingen diverse Utensilien (Schöpfkelle, Schöpfsiebe), die insgesamt mit Lebensmittelresten und fettigen Anhaftungen verunreinigt waren.

Kühlraum:
Lagerbehälter waren teilweise an den Kanten und Außenseiten mit angetrockneten Lebensmittelresten verschmutzt. Die gesamte Türdichtung sowie die obere Stoßkante der Tür waren mit augenscheinlicher Schimmelbildung verschmutzt.

Im Gehäuse des Kühlverdampfers wurde augenscheinliche Schimmelbildung festgestellt.

Lebensmittel, die die Vermehrung von pathogenen Mikroorganismen oder die Bildung von Toxinen fördern können, wurden bei einer Temperatur aufbewahrt, die einer Gesundheitsgefährdung Vorschub leisten konnte.

Zubereitungsbereich Speisen:
In der Theke für Fleischzubereitungen welche für den Frontcooking-Grill bestimmt waren, wurden die erforderlichen Kühltemperaturen deutlich überschritten. Nach Aussage des anwesenden Personals war eine Kühltemperatur von +2°C erforderlich.

Folgende Temperaturen wurden mit dem amtlichen Thermometer Ebro TLC750i gemessen:

a) Umgebungstemperatur unterste Lagerebene: 8,8°C
b) Umgebungstemperatur oberste Lagerebene: 9,6°C
c) Kerntemperatur Geflügelfleischspieß: 1,8°C
d) Kerntemperatur rohes, mariniertes Lammfleisch 11,1°C.

Kühlraum:
Die Temperaturanzeige des Kühlraumes zeigte zum Zeitpunkt der Kontrolle eine Temperatur von >10°C an. Folgende Kerntemperaturen wurden gemessen:
A) Yogurt in Eimer: 15,4°C
B) Hackfleisch in einem GN-Behälter: 9,4°C.

Im Betrieb war in den nachfolgenden Bereichen keine gute Lebensmittelhygiene gewährleistet.

Zubereitungsbereich Speisen:
Auf der Theke, in der die o.g. Fleischspieße lagerten, stand ein Tablett mit Baklava. Auf dem Tablett lag ein Pfannenwender, dessen Griff mit dunklen Schmutzanhaftungen verunreinigt war unmittelbar neben den Backwaren.

Die Unterbaukühlung der Saladette war im Innenraum insgesamt verunreinigt. An den Türdichtungen und den Verdampferschutzgittern wurde stellenweise augenscheinliche
Schimmelbildung festgestellt.

In der Dunstabzugshaube wurden gelb-braune Fettanhaftungen festgestellt.

Kühlraum:
Behälter mit Lebensmittel lagerten unmittelbar auf dem Fußboden.

In den nachfolgenden Betriebsbereichen war keine ordnungsgemäße Handhygiene gewährleistet.

Zubereitungsbereich Speisen:
Das Handwaschbecken war zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht frei zugänglich. Unmittelbar davor standen ein Abfalleimer und eine Teigmaschine, so dass eine uneingeschränkte Nutzung nicht möglich war.

Raum neben Spülküche:
Dieser Raum wurde u.a. zur Vorbereitung von geschnittenem Gemüse genutzt. Im Raum befand sich ein elektrischer Gemüseschneider. Ein ordnungsgemäßes Handwaschbecken mit fließender Warm- und Kaltwasserzufuhr war nicht vorhanden.

Personaltoilette:
Die Warmwasserversorgung am Handwaschbecken war nicht eingeschaltet.

Inzwischen wurden die Mängel beseitigt.

Zu Nr. 1.)
§ 2 Nr. 8 LMRStV i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004.

Zu Nr. 2.)
§ 2 Nr. 5 LMRStV i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. V Nr. 1a VO (EG) Nr. 852/2004.

Zu Nr. 3.)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs.2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 5 VO (EG) Nr. 852/2004.

Zu Nr. 4.)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 3 VO (EG) Nr. 852/2004.

Zu Nr. 5.)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. I Nr. 4 VO (EG) Nr. 852/2004.

Veröffentlichungsdatum: 30.09.2026

Main-Kinzig-Kreis

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