Munchies Forum

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Verstoß festgestellt am 18.08.2026

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen zum Teil erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Insbesondere wurden im Thekenbereich offene Lebensmittel in der verunreinigten Theke gelagert. Ebenso waren einige Gegenstände und Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, nicht ausreichend gereinigt.

Zum Zeitpunkt der Nachkontrolle am 25.08.2026 waren die Mängel behoben.

Vorrätig gehaltene Rohstoffe und Zutaten wurden bei der Lagerung nicht vor Kontamination geschützt.

Theke:
Die Theke befand sich in einem äußerst unhygienischen Zustand:

- Aus Kundensicht waren im Lüftungsgitter (vorne) augenscheinliche Staubansammlungen und Schimmelbildungen sichtbar.
- Die Einlegeböden waren an den Stoßkanten und den Unterseiten mit augenscheinlicher Schimmelbildung verschmutzt.
- Die Auflageflächen für die Einlegeböden waren mit augenscheinlicher Schimmelbildung verschmutzt.
- An den Seitenrändern wurde augenscheinliche Schimmelbildung festgestellt.
- Die Verdampferschutzgitter in der Unterbaukühlung waren mit augenscheinlicher Schimmelbildung verschmutzt.
- An Innenwand, -decke und -boden wurden stellenweise augenscheinliche Schimmelbildung festgestellt.

Zum Zeitpunkt der Kontrolle lagerten sowohl in der Unterbaukühlung als auch in der Theke offene, leicht verderbliche Lebensmittel (u. a. geschnittener Eisbergsalat, geöffnete Packungen Suzuk).

Gegenstände und Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren nicht ordnungsgemäß gereinigt.

Vorbereitungsbereich:
Die Frittierkörbe wiesen dunkle, krustige Rückstände auf, die augenscheinlich nicht vom Tag der Kontrolle stammten.

Auf der Ablage der Spüleinrichtung befand sich ein gelbes Schneidebrett, das schwarz verfärbt war.

Im Spalt zwischen Spüleinrichtung und Wand steckten mehrere Messer. Diese waren mit Lebensmittelresten und an den Kanten von Klinge und Griff mit dunklen Anhaftungen verunreinigt, die augenscheinlich nicht vom Tag der Kontrolle stammten. Die Holzgriffe waren mit dunklen Schmutzrückständen verunreinigt.

Im Hängeschrank wurden in einer Kunststoffbox verunreinigte Utensilien vorgefunden. Unter anderem wurde ein Sparschäler, an dem angetrocknete Lebensmittelreste hafteten sowie ein Pürierstab, an dem an er Lebensmittelkontaktvorrichtung schmierige Rückstände festgestellt wurden, vorgefunden.

Entgegen der Herstellervorgaben wurden Lebensmittel bei einer Temperatur, die einer Gesundheitsgefährdung Vorschub leisten konnte, aufbewahrt und in den Verkehr gebracht.

Theke:
Die erforderliche Lagertemperatur in der Kühltheke wurde deutlich überschritten. Folgende Temperaturen wurden mit dem amtlichen Thermometer Ebro TLC 750i festgestellt:

- Umgebungstemperatur in der Unterbaukühlung: 16,7°C
- Kerntemperatur von Suzuk: 16,1°C (erforderliche Lagertemperatur: 2-7°C)
- Kerntemperatur von Geflügelbacon: 15,5°C (erforderliche Lagertemperatur: unter +7°C)

Im Betrieb war in den nachfolgenden Bereichen keine gute Lebensmittelhygiene gewährleistet.

Theke:
Auf der Theke stand ein Becher mit Holzgabeln. Der Becher war mit braunen Schmutzrückständen verunreinigt.

Vorbereitungsbereich:
Der Lagerbereich war in einem unsauberen Zustand:

- Die Auflagen des Lagerregals waren verunreinigt.
- An der Decke und den Wänden befanden sich Staubansammlungen und Gespinste.

Der vorgefundene Messerschärfer war abgenutzt und verunreinigt. Kleine Kunststoffteilchen
standen ab.

Die Einlegeböden des Getränkekühlschranks waren mit augenscheinlicher Schimmelbildung stellenweise verunreinigt. Im Kühlschrank lagerten Getränkedosen und Flaschen.
An der Decke wurden erhebliche Staubansammlungen festgestellt.

Lager:
An der Türdichtung sowie den Stoßkanten des Gefrierschranks wurden rötliche Anhaftungen sowie augenscheinliche Schimmelbildung festgestellt. Der Schrank war an den Einlegeböden unerheblich vereist. Am Türblatt haftete beschädigte und verschmutzte Transportschutzfolie.

Der Reinigungszustand der nachfolgenden Betriebsbereiche war unzureichend.

Vorbereitungsbereich:
Die Spülmaschine befand sich in einem unhygienischen Zustand. An den Sprüharmen, den Eck und Randbereichen sowie den Körben wurden rötlich-schmierige Anhaftungen festgestellt, die augenscheinlich nicht vom Tag der Kontrolle stammten.

Kontrollpunkt 6
Im Vorbereitungsbereich war keine ordnungsgemäße Handhygiene gewährleistet.

Vorbereitungsbereich:
Hygienische Mittel zum Reinigen und Trocknen der Hände war nicht vorhanden.

Zum Zeitpunkt der Nachkontrolle am 25.08.2026 waren die Mängel behoben.

Zu Nr. 1.)
§ 2 Nr. 8 LMRStV i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004.

Zu Nr. 2.)
§ 2 Nr. 5 LMRStV i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. V Nr. 1a VO (EG) Nr. 852/2004.

Zu Nr. 3.)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs.2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 5 VO (EG) Nr. 852/2004.

Zu Nr. 4.)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 3 VO (EG) Nr. 852/2004.

Zu Nr. 5)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. I Nr. 1 VO (EG) Nr. 852/2004.

Zu Nr. 6.)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. I Nr. 4 VO (EG) Nr. 852/2004.

Veröffentlichungsdatum: 30.09.2026

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