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Verstoß festgestellt am 17.08.2026

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen wiederholte und zum Teil erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Insbesondere waren eine Vielzahl an Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt verunreinigt. Insgesamt war keine gute Lebensmittelhygiene gewährleistet.

Die Mängel wurden zwischenzeitlich teilweise behoben.

Gegenstände und Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren nicht ordnungsgemäß gereinigt.

Küche
Ein Teil der Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt war verunreinigt. Unter anderem:

a) In einem Regal lagerten gereinigte Siebe und Schüsseln, die feucht ineinander gestapelt und stellenweise mit Lebensmittelresten verunreinigt waren.
b) Auf einem Regal befand sich ein Kunststoff-Gemüsehobel. Dieser war mit angetrockneten Karottenresten verschmutzt.

Über dem Handwaschbecken und der Arbeitsfläche hing ein verunreinigter Schneebesen.

An einem Wandhalter hingen Messer und Hackbeile. Die Klingen waren verschmutzt.

Vorrätig gehaltene Rohstoffe und Zutaten wurden bei der Lagerung nicht vor Kontamination geschützt.

Auf der Fensterbank stand ein Messbecher mit Roheimasse. An den oberen Randbereichen hafteten antrocknete Reste der Eimasse. Die Ware stammte augenscheinlich nicht vom Tag der Kontrolle.

Im Kühlschrank wurden Saucenbehälter vorgefunden, deren Tülle mit angetrockneten Resten verschmutzt waren.

Im Betrieb war in den nachfolgenden Bereichen keine gute Lebensmittelhygiene gewährleistet.

Theke/Tresen
An diversen Stellen wurden in der Theke augenscheinliche Schimmelbildungen festgestellt. Unter anderem:

a) An den Einschubleisten für Lageböden.
b) An den Türdichtungen.
c) Am Verdampferschutzgitter.
d) An den Stoßkanten der Türen.
e) Am Keg-Anschluss.

Küche
Die Reiskocher waren am Deckel und an den Außenseiten mit krustigen Anhaftungen verschmutzt. Die Randbereiche wiesen krustige Reste auf, die nicht vom Tag der Kontrolle stammten. Die Reiskocher befanden sich zum Zeitpunkt der Kontrolle in Verwendung.

An den Türdichtungen der Saladette wurden augenscheinliche Schimmelbildungen festgestellt.

Kühlzelle im Lagerraum
Unmittelbar auf dem Boden der Kühlzelle standen Kunststoffeimer mit Lebensmitteln.

Die Mängel wurden zwischenzeitlich teilweise behoben.

Zu Nr. 1.)
§ 2 Nr. 5 LMRStV i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. V Nr. 1a VO (EG) Nr. 852/2004.

Zu Nr. 2.)
§ 2 Nr. 8 LMRStV i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004.

Zu Nr. 3.)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 3 VO (EG) Nr. 852/2004.

Veröffentlichungsdatum: 30.09.2026

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