'Imbiss Melilla'

Karlsruher Straße 3

60329 Frankfurt am Main

Verstoß festgestellt am 18.08.2026

Theke / Tresen: Die in abtauendem Eis gekühlten Fischereierzeugnisse hatten Schmelzwasserberührung. Die maximal zulässige Höchsttemperatur von 2 °C für frischen Fisch wurde überschritten, eine Aufbewahrung unter schmelzendem Eis erfolgte nicht. Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Küche: Verunreinigt waren der Innenraum des Kühlschrankes, der Grill, der Suppenkessel, mehrere Schubläden, die Wände teilweise, der Unterschrank, die Fritteuse, die Steckdosenleiste, der Fußboden und die Dunstabzugsanlage. Zudem war der Herd verkrustet. Des Weiteren wurde ein erhebliches Aufkommen an Schmeißfliegen festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Spülbereich: Der Fußboden war verunreinigt.

Kleiner Nebenraum: Der Fußboden war verunreinigt und es wurde ein erhebliches Aufkommen an Fliegen festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der Nachkontrolle am 21.08.2026 waren die hygienischen Mängel zum größten Teil behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

Veröffentlichungsdatum: 25.09.2026

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