Nordsee GmbH

Hermesstraße 4

63263 Neu-Isenburg

Verstoß festgestellt am 13.07.2026

In der Betriebsstätte wurden erhebliche hygienische Mängel festgestellt. In verschiedenen Betriebsbereichen wurden wiederholt sowohl augenscheinliche Schadnagerausscheidungen als auch Verunreinigungen an Einrichtungen, Arbeitsgeräten und Lebensmittelkontaktflächen vorgefunden.
Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr und nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt. Zum Zeitpunkt der Kontrolle wurden im Betrieb offene Lebensmittel (u.a. Fisch, frische Brötchen, belegte Brötchen, Feinkostsalate, aufgeschnittene Zitrone) behandelt, hergestellt und in Verkehr gebracht. Auf Grund der vorgefundenen, starken Hygienemängel wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln im Betrieb vorübergehend untersagt.

1.) Verkaufstheke/Gastraum

• An mehreren Einrichtungsgegenständen im Bereich der Kochzeile wurden erhebliche Fettrückstände festgestellt.
• Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen mit Fettrückständen und älteren Lebensmittelresten verunreinigt.

2.) Vorbereitungsbereich

• Mehrere Einrichtungsgegenstände (u.a. Arbeitstische, Unterschränke, Innenraum der Unterbaukühlschranks) waren verunreinigt.
• Der Korb der Fritteuse war beschädigt.
• Die Dunstabzugsanlage war hinter den Fettfiltern verunreinigt.

3.) Tageskühlzelle

• Die Wände, Decke sowie Beleuchtung und anliegenden Leitungen waren stellenweise schimmelähnlich verunreinigt.
• Der Verdampfer wies im Inneren schimmelähnliche Verunreinigungen auf.

4.) Flur

• Die Eiswürfelmaschine war im Innenraum, insbesondere im Bereich der Kanten, verunreinigt.

5.) Spülküche

• Mehrere Einrichtungsgegenstände (u.a. Spüle) waren auf der Unterseite sowie in den Zwischenbereichen verunreinigt.
• Der Innenraum der Haubenspülmaschine war mit rötlichen, schmierigen Belägen verunreinigt.
• Die Türrandbereiche der Geschirrspülmaschine waren im Bereich der Klapptür-Scharniere verunreinigt.
• Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen stellenweise mit augenscheinlichen Schadnagerausscheidungen (Mäusekot) verunreinigt.

6.) Verpackungsraum

• Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen mit Schadnagerausscheidungen (Mäusekot und Mäuseurin) verunreinigt.

Die beanstandeten Mängel wurden durch eine gründliche Reinigung vollständig beseitigt. Die Mängelbeseitigung wurde bei der Nachkontrolle am 22.07.2026 festgestellt

§ 60 Abs.2 Nr.26a LFGB iVm § 10 Nr.1 LMHV sowie iVm § 3 Satz 1 LMHV; Art. 4 Abs.2 VO (EG) Nr. 852/2004 iVm Anh. II Kap. I und Kap. IX Nr.3 VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 25.09.2026

Offenbach

Kreis Offenbach – Der Landrat

Fachdienst Veterinärwesen und lebensmittelrechtlicher Verbraucherschutz

Voltastraße 6

63128 Dietzenbach