Aldi SE & Co KG

Hermesstraße 4

63263 Neu-Isenburg

Verstoß festgestellt am 07.07.2026

Es waren erhebliche hygienische Mängel festgestellt worden. Neben verschiedenen Verunreinigungen wurden im gesamten Markt augenscheinliche Schadnagerausscheidungen sowie Mäusenester und Schmierspuren bzw. Fraßspuren von Mäusen festgestellt.
Durch diese Feststellungen waren die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr und nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt. Zum Zeitpunkt der Kontrolle wurden im Betrieb unverpackte Lebensmittel wie Backwaren, Brote und Brötchen, Croissants sowie vorverpackte Lebensmittel wie Reis, Nudeln, Haferflocken, Bulgur und Chips in den Verkehr gebracht.
Auf Grund der vorgefunden Hygienemängel, insbesondere des augenscheinlichen Mäusebefalls wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln im Betrieb vorübergehend untersagt.

1.) Verkaufsbereich

• Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. An sämtlichen Verkaufsregalen wurden stellenweise Ansammlungen von augenscheinlichen Schadnagerausscheidungen (Mäusekot und Mäuseurin) sowie Schmierspuren und Fraßspuren an vorverpackten Lebensmitteln (Chips) vorgefunden. Zudem wurden auf den Verkaufsregalen Lebensmittelreste von Nudeln, Haferflocken, Bulgur und Reis festgestellt, die aus aussortierten und beschädigten Verpackungen stammten. Eine ausgelegte Schlagfalle war mit einem Mäusekadaver belegt. Darüber hinaus wurde unter den Einlegeböden sowie in den Zwischenräumen der Verkaufsregale Nistmaterial festgestellt.
• Der Fußboden war stellenwiese unter und hinter den Verkaufsregalen mit augenscheinlichen Schadnagerausscheidungen (Mäusekot und Mäuseurin), Nistmaterial sowie älteren Schmutzbelägen verunreinigt.

2.) Obst- und Gemüseabteilung

• Auch in diesem Bereich wurde ein Mäusebefall festgestellt. Hinter den Verkaufsregalen wurden auf dem Fußboden sowie an den angrenzenden Leisten größere Ansammlungen von augenscheinlichen Schadnagerausscheidungen (Mäusekot und Mäuseurin) vorgefunden. Zudem wurde in den Hohlräumen der Verkleidung ein Mäusenest sowie Nistmaterial vorgefunden.
• Die Kühlregale waren im Innenbereich, insbesondere unterhalb der Einlegeböden, durch schmierige Ablagerungen, ältere verdorbene Lebensmittelreste sowie schimmelähnliche Verunreinigungen an der Rückwand stark verunreinigt.
• Die Obst- und Gemüseverkaufsregale waren stark verunreinigt.

3.) Bake-Off Theke + Vorbereitungsbereich

• Insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter den Backwarenverkaufsregalen und hinter dem Backofen wurden starke Verunreinigungen durch augenscheinliche Schadnagerausscheidungen (Mäusekot und Mäuseurin) sowie Schmierspuren vorgefunden. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Backwaren waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.
• Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen stark mit augenscheinlichen Schadnagerausscheidungen (Mäusekot und Mäu-seurin), Schmierspuren und stellenweise Backwarenreste verunreinigt.
• An mehreren Kunststoffbehältern im Backwarenverkaufsregal wurden Beschädigungen festgestellt. Zudem war das Backwarenverkaufsregal verunreinigt.

4.) Lager

• Auch in diesem Bereich wurden deutliche Hinweise auf einen Mäusebefall vorgefunden. Auf dem Fußboden, Fußbodenleisten sowie wie hinter den Regalen wurden Verunreinigungen durch augenscheinliche Schadnagerausscheidungen (Mäusekot und Mäuseurin) festgestellt. Eine ausgelegte Schlagfalle war mit einem Mäusekadaver belegt.
• Der Fußboden war in den Eck- und Randbereich des Fußbodens mit Schadnagerausscheidungen (Mäusekot und Mäuseurin) verunreinigt.
• Die Decke war stellenweise mit Spinnengewebe verunreinigt.

Bei der Nachkontrolle am 20.07.2026 konnte die Beseitigung der Mängel durch eine gründliche Reinigung und Desinfektion der betroffenen Bereiche festgestellt werden. Bereits am 10.07.2026 wurde vom Betrieb ein Nachweis über die Erweiterung und Intensivierung der Schädlingsbekämpfung vorgelegt werden. Ein aktueller Mäusebefall konnte während der Nachkontrolle nicht mehr festgestellt werden. Von Seiten des Betriebs wurden zudem umfangreiche personelle sowie organisatorische Maßnahmen ergriffen, so wurden u.a. neben dem bereits existierenden Reinigungsplan des externen Dienstleisters ein filialindividueller Reinigungsplan erstellt und (Nach-)Schulungen des Personals in Sachen Qualitätsmanagement durchgeführt. Zusätzlich werden E-Learnings zum Thema Qualitätsmanagement zur Verfügung gestellt.

§ 60 Abs.2 Nr.26a LFGB iVm § 10 Nr.1 LMHV sowie iVm § 3 Satz 1 LMHV; Art. 4 Abs.2 VO (EG) Nr. 852/2004 iVm Anh. II Kap. I und Kap. IX Nr.3 VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 25.09.2026

Offenbach

Kreis Offenbach – Der Landrat

Fachdienst Veterinärwesen und lebensmittelrechtlicher Verbraucherschutz

Voltastraße 6

63128 Dietzenbach