Aldi Filiale

Otto-Hahn-Straße 4

63128 Dietzenbach

Verstoß festgestellt am 06.07.2026

Es wurden wiederholt erhebliche hygienische Mängel festgestellt. Dadurch waren die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr und nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt. Auf Grund der vorgefunden Hygienemängel, insbesondere der aufgefundenen Schadnagerausscheidungen wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln im Betrieb vorübergehend untersagt.

1.) Schädlingskontrolle
• Es wurden über den gesamten Betrieb verteilt nicht unerhebliche Mengen an Schadnagerausscheidungen vorgefunden. Ein aktueller Schadnagerbefall konnte nicht festgestellt werden.

2.) Warenannahme
• Das Außenrolltor schloss nicht vollständig bündig mit dem Rahmen ab, sodass dem Eindringen von Schädlingen nicht vorgebeugt wurde (bereits festgestellt am 10.09.2025).

3.) Bereiche Lagerraum, Backwelt und Verkaufsraum
• Die Bereiche befanden sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. In den Rand- und Bodenbereichen (u.a. auf den Rammschützen) fanden sich zum Teil hochgradige Verschmutzungen und Schadnagerausscheidungen, unterhalb der Regalböden im Bereich des Mehles (Rot/ Rosa Verpackung) auch Verpackungsschnipsel (Anfraßspuren).

Die Mängelbeseitigung konnte bei der Nachkontrolle am 07.07.2026 festgestellt werden. Die zuvor ausgesprochene Untersagung konnte aufgehoben werden. Es wurden Berichte vorgelegt, die die Durchführung eines permanenten Schädlingsmonitorings in der Filiale bestätigen. Für die Reparatur des Rolltors wurde eine Firma beauftragt. Neben dem bereits existierenden Reinigungsplan des externen Dienstleisters wurde ein filialindividueller Reinigungsplan erstellt. Es finden (Nach-)Schulungen des Personals in Sachen Qualitätsmanagement statt. Zusätzlich werden E-Learnings zum Thema Qualitätsmanagement zur Verfügung gestellt.

§ 60 Abs.2 Nr.26a LFGB iVm § 10 Nr.1 LMHV sowie iVm § 3 Satz 1 LMHV; Art. 4 Abs.2 VO (EG) Nr. 852/2004 iVm Anh. II Kap. I und Kap. IX Nr.3 VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 20.09.2026

Offenbach

Kreis Offenbach – Der Landrat

Fachdienst Veterinärwesen und lebensmittelrechtlicher Verbraucherschutz

Voltastraße 6

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