Joes Burger GmbH

Hermesstraße 4

63263 Neu-Isenburg

Verstoß festgestellt am 22.07.2026

Es waren erhebliche hygienische Mängel festgestellt worden. Eine gründliche Reinigung und Desinfektion der betroffenen Bereiche war dringend erforderlich. Es wurde wiederholt ein Mäusebefall festgestellt.
Aufgrund der bei der 1. Nachkontrolle am 23.07.2026 noch immer vorgefundenen, erheblichen Hygienemängel wurden das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln im Betrieb mit sofortiger Wirkung vorübergehend untersagt.

1.) Betriebsstätte allgemein

• Die Räumlichkeiten sowie verschiedene Ausrüstungs- und Einrichtungsgegenstände im Betrieb waren verschmutzt. Es wurde eine gründliche Reinigung und Desinfektion angeordnet.
• Eine aktuelle Dokumentation des Schädlingsmonitoringergebnisses (Befall ja/nein bzw. welche Mengen Köder wurden ausgelegt und wie viel davon fehlt, ggf. getroffene Maßnahmen) konnte nicht eingesehen werden.
• Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in
den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

2.) Vorbereitungsbereich/Produktionsbereich/Verkaufstheke

• An Geräten bzw. Maschinen (Kühlschrank und Saladette) war die Transportschutzfolie teilweise nicht bestimmungsgemäß entfernt worden. Eine angemessene Reinigung war nicht möglich, das Ansammeln von Schmutz wurde nicht vermieden.
• Der Schaltschrank war im unteren Bereich angerostet.
• Mehrere Elektroinstallationen (Kabel und / oder Leitungen) waren verunreinigt.
• Die Beschaffenheit des Arbeitstisches war auf der Unterseite mangelhaft. Er bestand aus unbehandeltem, offenporigem und rissigem Holz, welches nicht leicht zu reinigen und zu desinfizieren war.
• Das Mikrowellengerät war verunreinigt.
• Der Deckenlüfter war verunreinigt.
• Die Türdichtung des Tiefkühlschranks war beschädigt.
• Die Türdichtung des Kühlschranks war verunreinigt.
• Die Dunstabzugsanlage war mit Fettrückständen verunreinigt.
• Die Innenflächen sowie Schubladen des Kühlschranks waren teilweise angerostet.
• Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt.
• Der Fußboden war nicht vollständig verfugt und wies somit keine leicht zu reinigende Oberfläche auf.
• Die Fugen der Wandfliesen waren verunreinigt.
• Mehrere Einrichtungsgegenstände waren stellenweise mit älteren Fettrückständen verunreinigt
• Der Auslauf des Kaffeevollautomaten war verunreinigt.
• Die Verkaufstheke war verunreinigt.
• Die Fritteuse war im Fettauslassbereich und Bereich des Heizkörpers verunreinigt.
• Der Backofen war verunreinigt.
• Das Schneidebrett war verschlissen, so dass es nicht mehr leicht zu reinigen war.
• Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum hygienischen Händetrocknen (z.B. Einmalpapierhand-tücher im Spender).

3.) Spülbereich Produktionsbereich

• Die Geschirrspülbrause war verunreinigt.
• Es wurde ein Einkaufswagen als Transportmittel für Lebensmittel genutzt; dieser war nicht so konzipiert, dass eine angemessene Reinigung und / oder Desinfektion möglich war.
• Die Reinigungsvorrichtung für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war verunreinigt.

4.) Zwischenraum/Lagerung

• Mehrere Reinigungsgeräte waren stark verunreinigt.

Bei einer zweiten Nachkontrolle am 23.07.2026 war eine gründliche Reinigung und Desinfektion der betroffenen Bereiche größtenteils ordnungsgemäß und ausreichend durchgeführt worden.

§ 60 Abs.2 Nr.26a LFGB iVm § 10 Nr.1 LMHV sowie iVm § 3 Satz 1 LMHV; Art. 4 Abs.2 VO (EG) Nr. 852/2004 iVm Anh. II Kap. I und Kap. IX Nr.3 VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 18.09.2026

Offenbach

Kreis Offenbach – Der Landrat

Fachdienst Veterinärwesen und lebensmittelrechtlicher Verbraucherschutz

Voltastraße 6

63128 Dietzenbach