Chill Tea & More

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63263 Neu-Isenburg

Verstoß festgestellt am 27.07.2026

Es waren erhebliche hygienische Mängel festgestellt worden. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Unter anderem wurden im Bereich der Verkaufstheke auf dem Fußboden (insbesondere in den Rand- und Eckbereichen) und bei den Kühlaggregaten Schadnagerausscheidungen und Schmierspuren von Mäusen vorgefunden. Die Betriebsräume waren außerdem teilweise so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Aufgrund der vorgefundenen Hygienemängel und des augenscheinlichen Schädlingsbefalls wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln im Betrieb mit sofortiger Wirkung vorübergehend untersagt.

1.) Betriebsstätte allgemein

• Die Betriebsräume waren teilweise so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.
• Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.
• Es wurden unverpackte Lebensmittel in den Verkehr gebracht, ohne die Allergene und Zusatzstoffe anzugeben. Ein Hinweis auf eine mündliche Auskunft war nicht vorhanden.

2.) Verkaufstheke

• Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen mit Schadnagerausscheidungen und Staubbelägen verunreinigt. Im Bereich der Kühlaggregate der Kühleinrichtung wurden stellenweise Schadnagerausscheidungen und Schmierspuren von Mäusen vorgefunden.
• Das Handwaschbecken war mit Gegenständen belegt, so dass es nicht ungehindert genutzt werden konnte.
• Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern).
• Der Standmixer war schimmelähnlich verunreinigt.
• Der Fußboden / Wandübergang war nicht leicht zu reinigen; es fehlte z.B. eine Hohlkehl- oder Sockelfliese.

3.) Lagerraum

• Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen mit Schadnagerausscheidungen (Mäusekot und Mäuseurin) sowie älteren Schmutzbelägen verunreinigt.
• Der Fußboden / Wandübergang war nicht leicht zu reinigen, es fehlte z.B. eine Hohlkehl- oder Sockelfliese.
• Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können.
• Die Tiefkühltruhe war stark vereist.
• Die Deckeldichtung der Tiefkühltruhe war schimmelähnlich verunreinigt.
• Der Deckenlüfter war mit Staubflusen verunreinigt.
• Der Türrahmen und stellenweise die Wände waren verunreinigt.

Die Mängel waren bei der zweiten Nachkontrolle am 17.08.2026 beseitigt worden.

§ 60 Abs.2 Nr.26a LFGB iVm § 10 Nr.1 LMHV sowie iVm § 3 Satz 1 LMHV; Art. 4 Abs.2 VO (EG) Nr. 852/2004 iVm Anh. II Kap. I und Kap. IX Nr.3 VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 18.09.2026

Offenbach

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