Am 15. Juli 2026 wurden im Betrieb nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt. Die Mängel können zu einer Kontamination der im Betrieb hergestellten und behandelten Lebensmittel führen, die Lebensmittel waren somit der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt.
Es hielten sich ca. zwei Wochen lang wiederholt zwei Tauben direkt über dem Thekenbereich auf, wo Getränke gezapft, portioniert und ausgeschenkt werden.
Im Thekenbereich und auf dem Deckenvorsprung waren Staubablagerungen und gefiederähnliche Partikel vorhanden. Die Tauben flogen außerdem im Gastraum umher, wo auch das Buffet serviert wird. Es bestand die Gefahr, dass die Tauben im Thekenbereich sowie durch das Umherfliegen im Gastraum Kot und sonstige Ausscheidungen hinterlassen oder Krankheitserreger und Parasiten über das Gefieder in der Luft verteilen und diese sich auf den zubereiteten Speisen und Getränken ablagern und diese dadurch kontaminieren.
Maßnahmen gegen den Einflug der Tauben und die Reinigung des Betriebes wurden durchgeführt. Am 16. Juli 2026 wurden keine Tauben mehr im Betrieb festgestellt.
- Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kap. I Nr. 1
- Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel IX Nr. 3
- §§ 3, 10 Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV)