Weidekraft

Kennedystraße 54

63477 Maintal-Dörnigheim

Verstoß festgestellt am 08.07.2026

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen zum Teil erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Insbesondere wurden in den Betriebsräumen unter unhygienischen Bedingungen, in Vakuumbeuteln angelieferte Fleischteile zu Hamburgern verarbeitet.

Bei der Nachkontrolle am 21.07.2026 wurde eine deutlich verbesserte Betriebshygiene festgestellt.

Reinigungs- und Desinfektionsmittel wurden in Bereichen gelagert, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wird.

Vorkühlhaus:
Auf einem Regalboden "über dem Fleischwolf" wurden u.a. neben drei Sprühflaschen u.a. mit Desinfektionsmittel auch je zwei Packungen mit Salz und Gewürzen unsachgemäß gelagert

Gegenstände und Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren nicht ordnungsgemäß gereinigt.

Vorkühlhaus:
Bezüglich der augenscheinlich gereinigten Maschine zur Herstellung von Hamburger-Patties wurde u. a. Folgendes festgestellt:
In dem leeren Füllbehälter der Maschine befand sich in einem "Spalt" einer Schraube ein Hackfleischrest.

Im Betrieb war in den nachfolgenden Bereichen keine gute Lebensmittelhygiene gewährleistet.

Während der Kontrolle wurde festgestellt, dass offensichtlich in den Betriebsräumen, unter
unhygienischen Bedingungen, in Vakuumbeuteln angelieferte Fleischteile zumindest gewolft und zu Hamburgern weiterverarbeitet wurden.

Wurstkühlhaus:
In dem Kühlraum befand sich ein unmittelbar auf dem Fußboden abgestellter Stapel mit Kunststoffkisten, die augenscheinlich mit Hackfleischresten verunreinigt waren.

Vorkühlhaus:
Im Bereich der Wände befanden sich einzelne Spalten und stellenweise augenscheinlich
versporte Wandfugen.

Der Reinigungszustand der nachfolgenden Betriebsbereiche war unzureichend.

Ehemaliger Produktionsraum - aktuell "Spülküche" und Abstellraum:
Zum Zeitpunkt der Kontrolle befand sich der ehemalige Produktionsraum, der aktuell als "Spülküche" und Abstellraum genutzt wurde, in einem schlechten Hygienezustand. U. a. wurde Folgendes festgestellt:

- Im Raum wurden neben einer Spülmaschine u. a. auch schmutzige Holzpaletten, Kartonagemüll und zwei mit "Baumüll" befüllte Mörtelkübel vorgefunden.
- Zwischen den Bereichen, in denen offensichtlich noch umgebaut wurde (u. a. geplante Büros und Wareneingangsbereich) und der für den Betrieb genutzten Bereiche, fehlten eine klare Trennung und Schutzvorkehrungen (Staubschutzvorkehrungen).
- Der Fußboden war verunreinigt und in verschiedenen Randbereichen zum Teil auch deutlich mit u. a. Baustaub verschmutzt.
- Im Bereich der Decke befanden sich an unterschiedlichen Stellen diverse Gespinste.

Kühlraum "Abholung":
Das Kühlhaus war eingeschaltet. Im Raum befanden sich lediglich ein schmutziger Kistenroller, ein Kunststoffkasten und eine Kunststoffpalette.
Der Fußboden und Teile der Wände waren stellenweise verunreinigt.

Vorkühlhaus:
Der Fußboden war stellenweise mit Fleischresten und Schmutzpartikeln verunreinigt.

Bei der Nachkontrolle am 21.07.2026 wurde eine deutlich verbesserte Betriebshygiene festgestellt.

Zu Nr. 1.)
§ 2 Nr. 2 LMRStV i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. I Nr. 10 VO (EG) Nr. 852/2004.

Zu Nr. 2.)
§ 2 Nr. 5 LMRStV i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. V Nr. 1a VO (EG) Nr. 852/2004.

Zu Nr. 3.)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 3 VO (EG) Nr. 852/2004.

Zu Nr. 4.)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. I Nr. 1 VO (EG) Nr. 852/2004.

Veröffentlichungsdatum: 11.09.2026

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