Ramen Ippin Kassel

Königsplatz 61

34117 Kassel

Verstoß festgestellt am 16.07.2026

Am 16. Juli 2026 wurden im Betrieb nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt. Die Mängel können zu einer Kontamination der im Betrieb gelagerten und zubereiteten Lebensmittel führen, die Lebensmittel waren somit der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt.
Im Bereich des Lagerraums, der Vorbereitung und der Küche waren insbesondere die Oberflächen, Geräte (Fritteuse, Spülmaschine), Bodenfliesen und Wände sowohl verschmutzt als auch altverschmutzt. Darüber hinaus bestand in diesen Bereichen auch ein erhöhtes Aufkommen an Fluginsekten. Die Betriebsstätte war damit nicht sauber, hergestellte Lebensmittel waren einer möglichen Kontamination durch Kontakt mit verunreinigten Oberflächen und Ausscheidungen von Schädlingen (Fluginsekten) ausgesetzt. Es bestand die Möglichkeit, dass die Fluginsekten die Oberflächen der Lebensmittel überlaufen und dort Kot und weitere Ausscheidungen sowie die damit verbundenen Mikroorganismen hinterlassen.
Darüber hinaus wurde frisches zusammen mit bereits verdorbenem Gemüse (Paprika) gelagert, sodass die Gefahr einer Kontamination des frischen Gemüses mit Schimmel- und Pilzsporen bestand.
Eine Reinigung des Betriebes wurde sofort durchgeführt. Der Großteil der Mängel war am 17. Juli 2026 behoben. Am 23. Juli 2026 waren die Mängel vollständig abgestellt.

- Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kap. V Nr. 1 Buchstabe a)
- Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 2
- Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr. 1.
- Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel IX Nr. 3.
- §§ 3, 10 Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV)

Veröffentlichungsdatum: 09.09.2026

Kassel (Stadt)

Oberbürgermeister der Stadt Kassel

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