Eiscafe und Pizzahaus

Nebelungenstraße 315

64686 Lautertal

Verstoß festgestellt am 06.08.2026

In Räumen, in denen mit Lebensmittel umgegangen wird, wurden Mängel bei der Betriebshygiene festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung von Lebensmitteln darstellen:
o Mehrere Gegenstände mit Lebensmittelkontakt waren stark verunreinigt. Die Spritztülle des Sahnespenders war mit alten, bereits gelblich verfärbten und angetrockneten Sahneanhaftungen verunreinigt.
o Der Eisportionierer war mit alten, eingetrockneten Altverschmutzungen versehen.
o Das Schneidbrett zum Aufschneiden von Obst und Gemüse, sowie das Schneidbrett der Saladette waren mit gelblich-orangenen Belägen verunreinigt.
o Die Eisdusche war am Wasserauslass der direkte Kontakt zum Eisportionierer hatte, wiederholt massiv mit schwarzen, schimmelähnlichen Ablagerungen verunreinigt. Ebenfalls waren im inneren Gehäuse ältere Verschmutzungen sichtbar.
o Es wurden leicht verderbliche Lebensmittel bei einer nicht angemessenen Temperatur vorrätig gehalten und dadurch wurde die Kühlkette unterbrochen, was das Wachstum von Keimen begünstigt.
o Die vorgefundene Salami wurde mit einem amtlichen Thermometer an der Oberfläche mit einer deutlich überschrittenen Temperatur (19.8 °C) gemessen.
o Zwei Käseblöcke, die zum Reiben und Herstellung von Reibekäse verwendet werden, wurden bei Raumtemperatur aufbewahrt.
o Es wurden Lebensmittel so gelagert, dass eine nachteilige Beeinflussung /Kontamination nicht auszuschließen war.
o Es wurde Käse in der Tiefkühltruhe ohne Verpackung auf anderen verpackten Lebensmitteln mit direktem Kontakt aufbewahrt.
Bei der Nachkontrolle am 20.08.2026 wurde festgestellt, das die o.g. Mängel behoben wurden.

-Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i. V. m.
-Anh. II Kap. I Nr. 1 i. V. m. Anh. II Kap. IX Nr. 3 i. V. m. § 2 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m § 3 Satz 1 i. V. m. § 10 Nr. 1 LMHV i. V. m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a) i. V. m. § 60 Abs. 5 Nr. 2 LFGB i. V. m.
-Anh. II Kap. V Nr. 1 Buchstabe a) i. V. m. § 2 Nr. 5 LMRStV i. V. m § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a) i. V. m. § 60 Abs. 5 Nr. 2 LFGB i. V. m.
-Anh. II Kap.IX Nr.2 und Nr.5 i. V. m § 2 Nr.8 LMRStV i. V. m. §60 Abs. 4 Nr. 2a LFGB i. V. m. § 60 Abs. 5 Nr. 2 LFGB

Veröffentlichungsdatum: 08.09.2026

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