In Räumen, in denen mit Lebensmittel umgegangen wird, wurden Mängel bei der Betriebshygiene festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung von Lebensmitteln darstellen:
o Mehrere Gegenstände mit Lebensmittelkontakt waren stark verunreinigt. Die Spritztülle des Sahnespenders war mit alten, bereits gelblich verfärbten und angetrockneten Sahneanhaftungen verunreinigt.
o Der Eisportionierer war mit alten, eingetrockneten Altverschmutzungen versehen.
o Das Schneidbrett zum Aufschneiden von Obst und Gemüse, sowie das Schneidbrett der Saladette waren mit gelblich-orangenen Belägen verunreinigt.
o Die Eisdusche war am Wasserauslass der direkte Kontakt zum Eisportionierer hatte, wiederholt massiv mit schwarzen, schimmelähnlichen Ablagerungen verunreinigt. Ebenfalls waren im inneren Gehäuse ältere Verschmutzungen sichtbar.
o Es wurden leicht verderbliche Lebensmittel bei einer nicht angemessenen Temperatur vorrätig gehalten und dadurch wurde die Kühlkette unterbrochen, was das Wachstum von Keimen begünstigt.
o Die vorgefundene Salami wurde mit einem amtlichen Thermometer an der Oberfläche mit einer deutlich überschrittenen Temperatur (19.8 °C) gemessen.
o Zwei Käseblöcke, die zum Reiben und Herstellung von Reibekäse verwendet werden, wurden bei Raumtemperatur aufbewahrt.
o Es wurden Lebensmittel so gelagert, dass eine nachteilige Beeinflussung /Kontamination nicht auszuschließen war.
o Es wurde Käse in der Tiefkühltruhe ohne Verpackung auf anderen verpackten Lebensmitteln mit direktem Kontakt aufbewahrt.
Bei der Nachkontrolle am 20.08.2026 wurde festgestellt, das die o.g. Mängel behoben wurden.
-Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i. V. m.
-Anh. II Kap. I Nr. 1 i. V. m. Anh. II Kap. IX Nr. 3 i. V. m. § 2 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m § 3 Satz 1 i. V. m. § 10 Nr. 1 LMHV i. V. m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a) i. V. m. § 60 Abs. 5 Nr. 2 LFGB i. V. m.
-Anh. II Kap. V Nr. 1 Buchstabe a) i. V. m. § 2 Nr. 5 LMRStV i. V. m § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a) i. V. m. § 60 Abs. 5 Nr. 2 LFGB i. V. m.
-Anh. II Kap.IX Nr.2 und Nr.5 i. V. m § 2 Nr.8 LMRStV i. V. m. §60 Abs. 4 Nr. 2a LFGB i. V. m. § 60 Abs. 5 Nr. 2 LFGB