Fleischerei Klimt, Filiale

Am Sandacker 1

63589 Linsengericht

Verstoß festgestellt am 22.07.2026

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen zum Teil erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Insbesondere wiesen die Kühllamellen der Theke im Verkaufsbereich eine Vielzahl an augenscheinlicher Schimmelbildung auf. Des Weiteren wurden im Wurstkühlhaus und im Fleischkühlhaus stellenweise augenscheinliche Schimmelbildungen unter anderem an den Regalunterseiten festgestellt.

Gegenstände, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen (Messereinsatzscheiben eines Gemüsehobels), waren nicht ordnungsgemäß gereinigt.

Neben dem elektrischen Gemüseschneider lagerten augenscheinlich gereinigte Messereinsatzscheiben. An diesen wurden angetrocknete Lebensmittelreste festgestellt.

Im Betrieb war in den nachfolgenden Bereichen keine gute Lebensmittelhygiene gewährleistet.

Verkaufsbereich:
Die Kühllamellen der Theke wiesen auf der gesamten Länge eine Vielzahl an augenscheinlicher Schimmelbildung auf. Zum Zeitpunkt der Kontrolle lagerten unmittelbar vor den Lamellen offene Fleisch- und Wurstwaren. Auch an einem Verdampferschutzgitter unter einem Einlegeboden wurde augenscheinliche Schimmelbildung festgestellt.

Auf dem Arbeitstisch, welcher zum Zeitpunkt der Kontrolle in Verwendung war, wurde eine tote Fliege festgestellt, die auf einem Arbeitsbrett klebte.

Wurstkühlhaus:
An den Regalunterseiten sowie den Querstreben der Beine wurden augenscheinliche Schimmelbildungen festgestellt. Zum Zeitpunkt der Kontrolle befanden sich im Kühlhaus leicht verderbliche, nicht luftdicht verschlossene offene Lebensmittel (u. a. portioniertes Fleischkäsebrät) .

Fleischkühlhaus:
In einer roten Bäckerkiste lagerte u.a. angeschnittener Bierschinken. Die oberen Kanten der Kiste waren mit dunklen Anhaftungen/Verfärbungen verunreinigt.

An den Unterseiten der Regalböden wurde stellenweise augenscheinliche Schimmelbildung
festgestellt. Im Kühlhaus lagerten zum Zeitpunkt der Kontrolle offene, rohe Fleischwaren. Diese lagerten teilweise unmittelbar unter der Schimmelbildung.

Im Vorbereitungsbereich waren Flächen von Ausrüstungen (Schweißbalken des Vakuumiergeräts sowie Kunststoffeinsatz und Stopfer am elektrischen Gemüsehobel) in keinem ordnungsgemäßen Zustand.

Der Schweißbalken des Vakuumiergerätes war dunkel verfärbt und porös.

Der Kunststoffeinsatz am elektrischen Gemüsehobel (Einwurf) war abgenutzt und ein Stück vom Kunststoff herausgebrochen. Der Stopfer war ebenfalls abgenutzt und verfärbt.

Der Reinigungszustand des Dosenöffners im Vorbereitungsbereich war unzureichend.

Vorbereitungsbereich:
Der Dosenöffner war mit verunreinigtem Klebeband o.ä. am Tisch befestigt. Insgesamt war der Dosenöffner mit Lebensmittelresten verunreinigt, die augenscheinlich nicht vom Tag der Kontrolle stammten.

Inzwischen wurden die Mängel vollständig behoben.

Zu Nr. 1.)
§ 2 Nr. 5 LMRStV i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. V Nr. 1a VO (EG) Nr. 852/2004.

Zu Nr. 2.)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 3 VO (EG) Nr. 852/2004.

Zu Nr. 3.)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. II Nr. 1 Bst. f VO (EG) Nr. 852/2004.

Zu Nr. 4.)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. I Nr. 1 VO (EG) Nr. 852/2004.

Veröffentlichungsdatum: 08.09.2026

Main-Kinzig-Kreis

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