Kado Sushi Bar

Alexanderstr. 77

68519 Viernheim

Verstoß festgestellt am 11.08.2026

In Räume in denen mit Lebensmittel umgegangen bzw. gelagert werden, wurden Mängel bei der Betriebshygiene/ Reinigung festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung von Lebensmitteln darstellen.
•In der Küche wurden Lebensmittelbehältnisse vorgefunden, bei denen die Randbereiche mit offensichtlich älteren Lebensmittelresten verklebt waren. Es wurden Gewürze (Salz) in dunkel verunreinigten Kunststoffeimern gelagert. Der Gemüsehobel, der zur Bearbeitung von verschiedenem Gemüse genutzt wird, war stark verunreinigt.
•Im Bereich der Sushitheke waren die Unterseiten der Schneidebretter für Sushi erheblich schimmelähnlich verunreinigt.
•Im Regal stand ein Kunststoffeimer mit Sesam und Mohn, dieser war ebenfalls stark dunkel verunreinigt. Der Deckel des Reisbehälters war an der Innenseite punktuell dunkel verunreinigt.
•Die Eiswürfelmaschine war im Innenraum, insbesondere im Bereich der Kanten, schimmelähnlich verunreinigt.
•Das rote Schneidebrett auf der Getränketheke, das zum Aufschneiden von Lebensmitteln (Obst) für Getränke genutzt wird, war schimmelähnlich verunreinigt. Das Messer zum Schneiden für Obst war verunreinigt.

• Artikel 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i. V. m.
- Anh. II Kap. I Nr. 1 i. V. m
- Anh. II Kap. IX Nr. 3 i. V. m § 3 Satz 1 LMHV i. V. m. § 2 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 60 Absatz 2 Nummer 26 Buchstabe a) LFGB i. V. m. § 60 Abs. 5 Nr. 2 des LFGB
- Anh. II Kap. V Nr. 1 Buchstabe a) der VO (EG) Nr. 852/2004 i. V. m. § 2 Nr. 5 LMRSTV i. V. m. § 60 Absatz 4 Nr. 2 Buchstabe a) LFGB i. V. m. § 60 Abs. 5 Nr. 2 LFGB

Veröffentlichungsdatum: 08.09.2026

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