Panda Catering

Justus-von-Liebig-Straße 2a

63128 Dietzenbach

Verstoß festgestellt am 02.07.2026

Es waren wiederholt erhebliche Mängel bezüglich der gesetzlichen Vorgaben festgestellt worden. Der Betrieb des Imbisses musste mit sofortiger Wirkung bis auf Weiteres untersagt werden.

• Es fehlt ein Anschluss für Trinkwasser und Abwasser. Die feststehende Betriebsstätte entspricht nicht den rechtlichen Vorgaben.

§ 60 Abs.2 Nr.26a LFGB iVm § 10 Nr.1 LMHV sowie iVm § 3 Satz 1 LMHV; Art. 4 Abs.2 VO (EG) Nr. 852/2004 iVm Anh. II Kap. I Nr. 4

Veröffentlichungsdatum: 07.09.2026

Offenbach

Kreis Offenbach – Der Landrat

Fachdienst Veterinärwesen und lebensmittelrechtlicher Verbraucherschutz

Voltastraße 6

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