Theke / Tresen: Verunreinigt waren mehrere Kabel, die Aufschnittmaschine und teilweise die Wände. Zudem war die maximal zulässige Höchsttemperatur für die gelagerten Lebensmittel überschritten worden; die gemessene Temperatur des Käses betrug + 13,5 °C.
SB-Kühlung: Das Kühlregal war unter dem Lüftungsgitter verunreinigt.
Vorbereitung: Verunreinigt waren der Sicherungs-/Elektrokasten, die Trittleiter sowie der Fußboden im Bereich der Standfüße der Einrichtung. Die Beleuchtung war durch Insekten verunreinigt gewesen. Zwei ungeeignete Insektenklebefallen, die mit toten Insekten behaftet gewesen waren, waren zudem in dem Bereich angebracht worden, in dem mit Lebensmitteln umgegangen wurde, sodass eine Kontamination der Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen gewesen war.
Kühlraum Keller: Es waren verdorbene und damit nicht sichere sowie nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignete Lebensmittel in Verkehr gebracht worden: Es wurde ein Karton mit Käsebällchen vorgefunden und auf sämtlichen Käsebällchen wurde ein grünlicher, schimmelähnlicher Belag festgestellt. Verunreinigt waren außerdem der Türgriff, die Verdampferlamellen sowie der Ablaufschlauch des Verdampfers, der zudem undicht gewesen war. Die Decke vor dem Verdampfer war schimmelähnlich verunreinigt.
Personaltoilette Keller: Der Warmwasserspeicher/Durchlauferhitzer für das Handwaschbecken war verunreinigt und die Wände waren teilweise mit Spinnengewebe verunreinigt.
Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004
Anmerkung: Bei der Nachkontrolle am 23.07.2026 waren die hygienischen Mängel größtenteils behoben.