Curry & Pizza Erbach

Bahnstraße 24

64711 Erbach

Verstoß festgestellt am 17.07.2026

• erhebliche Verstöße gegen hygienerechtliche Vorschriften und
• erhebliche Verstöße gegen einschlägige Vorschriften zum Schutz vor Gesundheitsgefährdungen

Küche
Es wurden mehrere Bratpfannen mit beschädigter Innenbeschichtung vorgefunden. Zum Zeitpunkt der Kontrolle befanden sich in einer der beschädigten Pfannen bereits zubereitete Zwiebeln. Eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel durch sich ablösende Beschichtung konnte nicht ausgeschlossen werden.

Die beschädigten Pfannen waren bei der Nachkontrolle am 18.07.2026 noch nicht ausgetauscht. Am 30.07.2026 wurde ein Nachweis über den Austausch der Pfannen eingereicht.

Behoben am 30.07.2026

Keller
Im sehr verunreinigten und staubigen Kellerraum wurde Teig zubereitet und Schinken geschnitten. Zum Kontrollzeitpunkt befanden sich im Teigkessel Teigreste sowie an der Aufschnittmaschine Wurstreste. Beide Geräte waren am Strom angeschlossen und funktionsfähig. Die zuvor genannten Feststellungen belegen, dass der Kellerraum zur Herstellung und Verarbeitung von Lebensmitteln genutzt wurde. Aufgrund seines hygienischen Zustands sowie der Tatsache, dass die Geräte auf dem Fußboden standen und auch in der unmittelbaren Nähe zu den Gerätschaften sich eine Papiermülltonne befand, war der Kellerraum hierfür ungeeignet.

Bei der Nachkontrolle am 18.07.2026 war der Teig entsorgt worden und es war zu diesem Zeitpunkt keine Zubereitung von Lebensmittel im Kellerbereich ersichtlich. Die Teigmaschine und die Aufschnittmaschine wurden jedoch ungereinigt im hinteren Lagerbereich vorgefunden. Am 30.07.2026 wurde ein Nachweis über die Reinigung der Teigmaschine und der Aufschnittmaschine eingereicht.

Behoben am 30.07.2026

Gästetoilette mit Vorraum
Es wurden verdorbene und damit nicht sichere sowie nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignete Lebensmittel aufbewahrt. Beim Öffnen der Verpackung (Tüte) des Geflügels wurde ein sehr starker unangenehmer Geruch festgestellt.

Die Ware wurde noch vor Ort während der Kontrolle am 17.07.2026 unschädlich beseitigt.

Behoben am 17.07.2026

Bei der Nachkontrolle am 18.07.2026 waren nicht alle festgestellten Mängel behoben bzw. nicht zufriedenstellend beseitigt.

• Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1b VO (EG) Nr. 852/2004
• Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 3 VO (EG) Nr. 852/2004
• Art. 14 Abs. 1 VO (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. Abs. 2b und 5 VO (EG) Nr. 178/2002
• § 3 S. 1 Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV)

Veröffentlichungsdatum: 01.09.2026

Odenwaldkreis

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64385 Reichelsheim (Odenwald)