Pizzeria Topolino

Elise-Kirchner-Straße 11

65203 Wiesbaden

Verstoß festgestellt am 14.07.2026

Im Betrieb wurden wiederholt nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Pizza Showküche: Salatstation: Der Innenraum des Kühltisches war verunreinigt (Verdampfergehäuse und Ventilator). Konvektomat: Die Fettfilter der Dunstabzugsanlage waren stark verstaubt, ebenso der innere Bereich der Abzugsanlage. Die rechts vom Pizzatisch an der Wand angebrachte Steckdosenleiste war mit Fliegenkot verunreinigt. Der Innenraum des Pizzakühltischs war verunreinigt. Pizzabelegstation: Die Unterseite des Regalbodens war verunreinigt. Darunter lagerten in einer Aufsatzkühlung verschiedene Pizzabeläge. Das Fenster ohne Insektengitter war während des Herstellungsprozesses geöffnet. Der Eierschneider war altverschmutzt. Zum Zeitpunkt der Kontrolle wurden mit diesem Eierschneider Eier zerteilt. Die Unterseite des Schneidebrettes war schimmelähnlich verunreinigt. Der Tischdosenöffner war verunreinigt, besonders am Schneiddorn. Der Malerpinsel, der zum Einölen der Pizzableche eingesetzt wurde, bestand nicht aus für Lebensmittel geeignetem Material. Die Zweckbestimmung war eine andere, eine Konformitätsbescheinigung des Herstellers lag nicht vor. Es wurden Lebensmittel in Kunststoffbehältern aufbewahrt, die für den Kontakt mit Lebensmitteln ungeeignet waren (IKEA Toolboxen). Dadurch wurden die Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Es wurde ein erhebliches Aufkommen an Stubenfliegen festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Mehrere Pizzabackbleche wurden unter unhygienischen Bedingungen in einem Unterbauschrank aufbewahrt, der mit Staub und mit Spinnweben verunreinigt war, so dass eine Kontamination der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen werden konnte. Kühlschrank (Eckbereich Richtung Flur): Es wurden unverpackte Lebensmittel (u. a. Dosen-Thunfisch) unabgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen. Kühlschrank (Eckbereich Richtung Flur): Es wurden geschnittene Champignons in einem Kunststoffbehälter mit beschädigtem Deckel gelagert. Der Deckel war provisorisch mit Klebeband instandgesetzt worden. Zwischen beschädigtem Deckel und Klebeband befand sich ein schwarzschimmelähnlicher Belag. Dadurch konnte eine nachteilige Beeinflussung bzw, Kontamination der darin gelagerten Champignons nicht ausgeschlossen werden.

Küche hinten mit Spülbereich: Die Beleuchtung der Dunstabzugsanlage sowie ein spiralförmiges Kabel waren mit alten Fettrückständen sowie toten Fluginsekten verunreinigt. Der Geschirrkorb der Geschirrspülmaschine war stark mit Altverschmutzungen verunreinigt. Der Innenraum der Haubenspülmaschine war mit Altverschmutzungen verunreinigt. Der Spender für Flüssigseife am Handwaschbecken war leer. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Einmalpapierhandtücher im Spender). Das Fenster ohne Insektengitter war während des Herstellungsprozesses geöffnet. Die Aufschnittmaschine war verunreinigt und stellenweise provisorisch mit Klebeband repariert (Restehalter). Kühltisch (rechter Arbeitsbereich): Im Kühltisch wurden verschiedene Lebensmittel, unter anderem frischer Lachs, Tomatensoße mit Fleischeinlage, geschnittene Champignons und geschnittene Peperoni, unabgedeckt gelagert. Im Innenraum des Kühltisches sowie in unmittelbarer Nähe zu den Lebensmitteln waren Flächen mit grünem, pelzigem und schimmelähnlichem Belag verunreinigt. Zudem war der Verdampfer ebenfalls entsprechend verunreinigt. Eine nachteilige Beeinflussung bzw. Kontamination der im Kühltisch gelagerten Lebensmittel konnte daher nicht ausgeschlossen werden. Kühltisch (rechter Arbeitsbereich): Die Schubladendichtungen des Kühltisches waren schimmelähnlich verunreinigt. Es wurde ein erhebliches Aufkommen an Stubenfliegen festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Pastakühltisch (linker Arbeitsbereich): Im Pastakühltisch wurden nicht abgedeckte Spaghetti und Tortelloni gelagert. Im Innenraum des Kühltisches sowie in unmittelbarer Nähe zu den Lebensmitteln waren Flächen mit schwarzschimmelähnlichen Verunreinigungen behaftet. Zudem war der Verdampfer ebenfalls entsprechend verunreinigt. Eine nachteilige Beeinflussung bzw. Kontamination der im Pastakühltisch gelagerten Lebensmittel konnte daher nicht ausgeschlossen werden

Theke/Tresen: Der Innenraum des Gläserspülgerätes war verunreinigt, ebenso der Türrandbereich. Der Gläserspülkorb war verunreinigt. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen (z. B. Flüssigseife im Spender). Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Einmalpapierhandtücher im Spender).

(UG) Tiefkühlraum: Die Regalbretter waren verunreinigt (Ober- und Unterseite). Es wurde Käse in Lake in einem Behälter aufbewahrt, dessen Innenseite des Deckels mit einem grünen, pelzigen, schimmelähnlichen Belag verunreinigt war. Eine nachteilige Beeinflussung bzw. Kontamination des darin gelagerten Käses konnte aufgrund der Verunreinigung des Behälters nicht ausgeschlossen werden.

(UG) Vorbereitungsküche: Die Aufschnittmaschine war verunreinigt und stellenweise provisorisch mit Klebeband repariert (Restehalter). Die elektrische Käsereibe war verunreinigt.

Am 22.07.2026 waren die Mängel zum Großteil abgestellt.

§ 60 LFGB i. V. m. § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. I Nr. 1 und Nr. 4, Kap. II Nr. 1d, Kap. V Nr. 1a und b, Kap. IX Nr. 3 und Nr. 4 der VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 18.08.2026

Wiesbaden (Stadt)

Der Oberbürgermeister der Stadt Wiesbaden

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65187 Wiesbaden