Flink SE

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65183 Wiesbaden

Verstoß festgestellt am 29.06.2026

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Verkaufsraum: Das Dach-/ Deckenfenster war nicht mit einem zu Reinigungszwecken leicht entfernbaren Insektengitter ausgestattet. Die Fenster waren während des Herstellungsprozesses nicht geschlossen und verriegelt. Dadurch wurde die Kontamination von Lebensmitteln begünstigt. Zweige von Buschwerk wuchsen durch das Dachfenster in den Innenraum (Lagerbereich für Lebensmittel). Es wurden Lebensmittel bei einer nicht angemessenen Temperatur vorrätig gehalten und dadurch die Kühlkette unterbrochen. Wie bereits am 26.03.2026 wurde nicht darauf geachtet, dass kühlpflichtige Lebensmittel schnell genug nach der Anlieferung weitergekühlt werden. Ein Rolli mit diversen kühlpflichtigen Lebensmitteln wurde etwa 40 Minuten nach Anlieferung noch immer im ungekühlten, ca. 26 °C warmen, Kommissionsraum vorgefunden. Die Kerntemperaturen verschiedener kühlpflichtiger Lebensmittel betrug ca. 5 °C über der zulässigen Temperatur.

§ 60 LFGB i. V. m. § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. II Nr. 1d und Kap. IX Nr. 5 der VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 18.08.2026

Wiesbaden (Stadt)

Der Oberbürgermeister der Stadt Wiesbaden

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