Es wurden Lebensmittel in den Verkehr gebracht, welche die in der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 festgelegten Rückstandshöchstgrenzen von Pestiziden überschreiten.
Sahne (geschlagen aus dem Automaten)
Benzalkoniumchlorid (BAC; Mischung mit Alkylkettenlängen C8, C10, C12, C14, C16 und C18) und Didecyldimethylammoniumchlorid (DDAC; Mischung mit Alkylkettenlängen C8, C10, C12)
BAC: 0,22 ± 0,11 und 0,26 ± 0,13, DDAC: 0,35 ± 0,18 und 0,43 ± 0,22
Gesicherte Höchstmengenüberschreitungen der Gehalte der Biozide Benzalkoniumchlorid und Didecyldimethylammoniumchlorid.
Die vorgefundenen Gehalte führen bei Verbrauchern nicht zu einer Überschreitung der akuten Referenzdosis (ARfD), daher ist ein gesundheitliches Risiko für den Verbraucher unwahrscheinlich.
Die Höchstmenge für Milch liegt bei 0,1 mg/kg.
Rechtsgrundlage: § 9 Abs. 1 Nr. 3 LFGB i.V.m. Art. 18 Abs. 1 VO (EG) 936/2005 i.V.m. § 59 Abs. 1 Nr. 6 LFGB