Katjuscha

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Verstoß festgestellt am 08.07.2026

In der Verkaufsabteilung des genannten Betriebs wurde ein erheblicher Hygienemangel festgestellt, welcher eine nachhaltige Beeinflussung von Lebensmitteln darstellt: Über mehrere Selbstbedienungstiefkühltruhen wurden selbsteingefrorene Fleischwaren (u.a. Schweineschultern, Nacken, Beinscheiben) sowie ausgenommene ganze Fische (u.a. Forelle, Lachs) mit großflächigem Gefrierbrand in den Verkehr gebracht.

- angeordnete Maßnahmen: Bei der Kontrolle am 08.07.2026 wurden alle Fleisch- und Fischwaren mit Gefrierbrand sichergestellt und unschädlich beseitigt.

- Rechtsgrundlage: Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 3 i.V.m. § 3 Satz 1 i.V.m. § 10 Nr. 1 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB

Veröffentlichungsdatum: 13.08.2026

Gießen

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