Es wurden im Thekenbereich wiederholte und zum Teil erhebliche Mängel im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Insbesondere wurden die erforderlichen Temperaturen für in der Kühltheke bereitgehaltene Lebensmittel nicht eingehalten.
Zum Zeitpunkt der Nachkontrolle am 15.07.2026 waren die Mängel behoben.
Zum Zeitpunkt der Nachkontrolle am 15.07.2026 waren die Mängel behoben.
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 5 VO (EG) Nr. 852/2004.