Försters Cafe-Bar Restaurant

Goethestr. 59

63067 Offenbach

Verstoß festgestellt am 14.04.2026

Gravierende hygienische Mängel, im gesamten Betrieb, die einer Grundreinigung und Desinfektion bedurften.

Theke/Tresen
• Die Kaffeemaschine war verunreinigt.
• Der Ice-Crusher war verunreinigt.
• Alle Einrichtungsgegenstände, besonders die Regalböden und Unterschränke waren verunreinigt
• Die Eiswürfelmaschine war im Innenraum, insbesondere im Bereich der Kanten, verunreinigt.

Behoben am 29.04.2026

Küche
• Der Konvektomat war verunreinigt.
• Der Innenraum des Kühltisches war verunreinigt.
• Das Wischtuch unter dem Schneidebrett und das Schneidbrett waren verunreinigt.
• Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und
Oberflächen erforderlich war.
• Der Stabmixer und Dosenöffner waren verunreinigt und wurden neben den Putzgeräten
aufbewahrt.
• Die Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war verunreinigt.
• Die Armatur der Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war verunreinigt.
• Der Geschirrkorb der Geschirrspülmaschine war angerostet.
• Das Handwaschbecken war defekt.
• Die Aufschnittmaschine war verunreinigt.
• Die Schutzabdeckung der Beleuchtung war verunreinigt.
• Es wurden Rohstoffe bzw. Zutaten so gelagert, dass eine Kontamination nicht ausgeschlossen werden konnte.

Behoben am 29.04.2026

Lagerraum-Hof
• Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.
• Die Wände des Kühlhauses waren angerostet.
• Es wurden Lebensmittel in Verkehr gebracht, die unter ekelerregenden Umständen gelagert wurden.
• Mehrere Kühleinrichtungen waren verunreinigt.
• Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.

Behoben am 29.04.2026

Bierkeller
• Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.

Behoben am 15.05.2026

Hygiene allgemein:
• Für den gesamten Betrieb wird eine Grundreinigung und Desinfektion angeordnet

§ 3 Satz 1 LMHV und § 2 LMRStV , untermauert durch Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II

Veröffentlichungsdatum: 11.08.2026

Offenbach a.M. (Stadt)

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63065 Offenbach am Main