'Deja-vu Shisha Lounge'

Mainkai 10

60311 Frankfurt am Main

Verstoß festgestellt am 18.06.2026

Theke / Tresen: Verunreinigt waren der Unterschrank, der Innenraum des Getränkekühlschranks, mehrere Ausrüstungsgegenstände, mehrere Elektroinstallationen (Lichtschalter, Steckdosen, Kabel und/oder Leitungen) und die Kaffeemaschine. Das Abwasserrohr (Siphon) sowie die Armatur des Handwaschbeckens waren ebenfalls verunreinigt, zudem fehlten am Handwaschbecken Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern). Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen stark verunreinigt.

Vorbereitung / Shisha-Zubereitung: Die Küchenzeile bzw. die Schubladen waren stark verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen stark verunreinigt.
Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Die hygienischen Mängel waren bei der Nachkontrolle am 19.06.2026 größtenteils behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

Veröffentlichungsdatum: 10.08.2026

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