Der Meisterbäcker, Stehling GmbH & Co. KG

Hanauer Str. 2a

36381 Schlüchtern

Verstoß festgestellt am 22.06.2026

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen wiederholte und zum Teil erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Insbesondere waren im Kühlhaus, das augenscheinlich mit Schimmel verunreinigt war, vorrätig gehaltene Zutaten und Rohstoffe nicht vor Kontamination geschützt. Zudem waren Gegenstände und Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, wiederholt nicht ordnungsgemäß gereinigt.

Die Mängel wurden inzwischen behoben.

Gegenstände und Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren wiederholt nicht ordnungsgemäß gereinigt.

Kistenlager vor der Konditorei:
Mehrere Behälter, die zur Aufbewahrung von Lebensmitteln bereitgehalten wurden, waren verunreinigt. Die Schüssel mit Zuckerguss war an den Rändern mit Zuckergussresten verschmutzt. Die Behälter für die Kuvertüre waren mit Lebensmittelresten wie u. a. Zuckergussresten verschmutzt.

Konditorraum:
An den Maschinen wie Teigmaschine, Ausrollmaschine, befanden sich stellenweise bräunliche fettige Rückstände.

Die Mängel im Konditorraum wurden bereits bei einer vorangegangenen Kontrolle festgestellt.

Vorrätig gehaltene Rohstoffe und Zutaten wurden bei der Lagerung nicht vor Kontamination geschützt.

Kühlhaus Anlieferung:
Es wurden Rohstoffe bzw. Zutaten so gelagert, dass eine Kontamination nicht ausgeschlossen werden konnte. Im Kühlraum standen mehrere bläuliche Kisten die mit Teiglingen gefüllt waren. Zum Zeitpunkt der Kontrolle befanden sich an diversen Bauteilen des Verdampfers augenscheinlich ein heller bis graulicher Schimmel. Das Verdampferschutzgitter war angerostet.

Kühlhaus Konditorei:
An dem Kühlverdampfer befand sich augenscheinlich ein heller Schimmel. In dem Raum wurden Baguetteteiglinge und weitere Teiglinge offen gelagert.

Die Mängel im Kühlhaus der Konditorei wurden bereits bei einer vorangegangenen Kontrolle festgestellt.

Ein Ausrüstungsgegenstand mit direktem Lebensmittelkontakt war beschädigt und wurde somit nicht ordnungsgemäß instand gehalten.

Kistenlager vor Konditorei:
Mehrere Behälter, die zur Aufbewahrung von Lebensmitteln bereitgehalten wurden waren beschädigt. Die Kunststoffwannen in denen auch teilweise Mehl und andere Rohstoffe und Zutaten gelagert wurden, waren in den Ecken und Kanten defekt/ausgebrochen.

Der Reinigungszustand der nachfolgenden Betriebsbereiche war unzureichend.

Mehllager:
Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen (Paletten) verunreinigt. Dazu befand sich stellenweise unter den Paletten ein augenscheinlich grünlicher Schimmel.

Backstube:
Die Fettspritze war mit Mehlresten und fettigen Rückständen verunreinigt.

Die Mängel wurden inzwischen behoben.

Zu Nr. 1.)
§ 2 Nr. 5 LMRStV i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. V Nr. 1a VO (EG) Nr. 852/2004

Zu Nr. 2.)
§ 2 Nr. 8 LMRStV i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004

Zu Nr. 3.)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. V Nr. 1 b VO (EG) Nr. 852/2004

Zu Nr. 4.)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. I Nr. 1 VO (EG) Nr. 852/2004.

Veröffentlichungsdatum: 07.08.2026

Main-Kinzig-Kreis

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