True Tasty

Ludwigstraße 6

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Verstoß festgestellt am 22.06.2026

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel wiederholt festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Es wurde ein Mäuse- und Schabenbefall festgestellt. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.

Gastraum: Es wurde ein starker Mäusebefall festgestellt (u. a. Mäusekot und Mäusefraß unter der Getränkekühlung sowie Mäusekot und Mäuseurin in den Rand- und Eckbereichen auf dem Fußboden). Es wurde ein Schabenbefall festgestellt. Die Platzierung der Nudelmaschine war ungeeignet: die gefüllten Nudeln wurden im Gastraum hergestellt. Im Gastraum wurden mehrere Getränkekisten und Kartons mit Bier gelagert: eine angemessene Reinigung des Fußbodens war nicht möglich (zwischen und hinter den Karton und Getränkekisten war der Fußboden verschmutzt und mit Mäusekot verunreinigt). Es wurden tiefgefrorene Lebensmittel ohne eine Bezeichnung und Angabe des Einfrierens und der Herkunft vorrätig gehalten, so dass das Alter und damit die Verkehrsfähigkeit nicht einwandfrei zu bestimmen war.

Küche: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt (Mäusekot auf dem Lebensmitteleimer und auf dem Fußboden). In der Doppelspüle (Vorspülbecken und Reinigungsbecken für Lebensmittel) wurden Lebensmittel vorbereitet (Fleisch) und im Spülbecken wurde Fleisch aufgetaut. Es wurden gefrorene Lebensmittel bei einer zu warmen Temperatur aufgetaut. Es wurden unverpackte Lebensmittel unabgedeckt gelagert. Es wurden Lebensmittel in Verkehr gebracht, die unter ekelerregenden Umständen, in stark verunreinigten Behältnissen, gelagert wurden. Es wurden verdorbene und damit nicht sichere und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignete Lebensmittel in Verkehr gebracht (verdorbene Trauben und Tomaten wurden im Kühlschrank gelagert). Mehrere Einrichtungen und Ausrüstungen waren verunreinigt (Gasherd (defekt), Steckdose, Mikrowelle Unterlage). Mehrere gereinigte und gelagerte Gegenstände, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren verunreinigt (Pfanne, Wasserkocher, Schüssel im Geschirrschrank, Kochtopf im Geschirrschrank). Im Umgang mit Lebensmitteln wurden Materialien verwendet, die für den Kontakt mit Lebensmitteln nicht geeignet waren (ein Tabakbehälter befand sich inmitten von Lebensmitteln bzw. Bedarfsgegenständen). An der Geschirrspülmaschine war kein Geschirrreiniger angeschlossen und das Geschirr wurde nicht hygienisch gereinigt (zum Reinigen des Geschirrs wurden nur ein Klarspüler verwendet). Der Fußboden war zwischen der Einrichtung verunreinigt. Die Platzierung der Mikrowelle war ungeeignet, der Deckel der Tischkühlung ließ sich für Reinigungszwecke nicht öffnen und somit nicht leicht reinigen.

Bei der zweiten Nachkontrolle am 24.07.2026 waren die Mängel vollständig behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

§ 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 07.08.2026

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