Zuständigkeitsbereich
Frankfurt a.M. (Stadt)
'Restaurant Andalucia'
Konrad-Broßwitz-Straße 41
60487 Frankfurt am Main
Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel einschließlich eines Mäuse- und Schabenbefalls festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Aufgrund der festgestellten Mängel wurde eine sofortige Grundreinigung aller Betriebsräume und Betriebsgegenstände sowie eine sofortige Schädlingsbekämpfung durch eine sachkundige Person angeordnet.
Theke / Tresen: Die Türrandbereiche der Gläserspülmaschine waren verunreinigt. Die Armatur des Handwaschbeckens war verschmutzt und verkalkt. Der Getränkekühltresen war von außen (Türen, Korpus) stark verunreinigt und der Innenboden des Getränkekühltresens war unter den Kühlschubladen verunreinigt. Am Handwaschbecken fehlten außerdem Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern).
Vorbereitung Küche: Es wurde ein Holzschneidebrett zum Brotschneiden verwendet, welches verunreinigt war. Der Tischdosenöffner war stark verunreinigt und die Tischhalterung angerostet. Der Innenraum des Kühltisches war stark vereist und die Teller und Abdeckfolie waren bereits festgefroren.
Küche: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt (Mäusekot auf dem Fußboden, Mäusekot in der Einrichtung). Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Verunreinigt waren der Türrahmen und die Silikonfuge des Fußbodens. Die unteren Wände bzw. Fliesen waren teilweise verunreinigt und verfettet. Der Fußboden war in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen sehr stark verschmutzt, verfettet und mit alten schwarzen Anhaftungen belegt. Mehrere Einrichtungsgegenstände waren innen und außen sowie an den Standfüßen teilweise stark verunreinigt (Unterseite Spültisch). Alle Kochgeräte und Einrichtungen der Kochgruppe waren sehr stark verschmutzt, verbrannt und verfettet. Die Einrichtungen waren von innen, von außen und in den Zwischenräumen verschmutzt (Backofen von außen, Unterschrank, Grill, Lüftungsgitter). Zudem waren die Spender für Flüssigseife und Einmalhandtücher am Handwaschbecken leer und der Handtuchspender war verunreinigt. Außerdem wurden Lebensmittel derart gelagert, dass eine nachteilige Beeinflussung bzw. Kontamination nicht auszuschließen war (unverpacktes Brot im Regal neben Bedarfsgegenständen sowie offen gelagerte Chorizo-Töpfchen, die derart aufeinandergestapelt waren, dass die Töpfchenböden jeweils direkten Kontakt mit dem Chorizo hatten). Weiterhin war das Frittierfett der Fritteuse verbraucht (merkliche Rauchentwicklung, unangenehmer Geruch) und somit nicht mehr zum Frittieren geeignet. Der Temperaturregler der Fritteuse war auf 200 °C eingestellt und die gemessene Temperatur des erhitzten Frittierfetts betrug 202 °C.
Kühlraum: Der Fußboden, die Tür, die Dichtung und das Türscharnier waren verunreinigt. Kühlraum außen: Der Ablaufschlauch des Verdampfers war innen stark verunreinigt und die äußere Seitenwand war mit Rückständen von Klebeetiketten verunreinigt. Kühlhauswand und Türschwelle: Der Fußboden-/Kühlhauswandübergang war stark schimmelähnlich verunreinigt. Der Verdampfer war innen, am Verdampfergitter und an den Lamellen (außen) sehr stark verschmutzt, teilweise schimmelähnlich. Es wurden außerdem Lebensmittelbehälter (mit Mayonnaise sowie mit grünen Paprikaschoten) auf dem verunreinigten Fußboden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können.
Spülküche / Lagerung: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt; auf dem Fußboden wurden Mäusekot und Urinspuren festgestellt. Zudem wurde ein Schabenbefall festgestellt (Schabe auf dem Fußboden). Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Silikonfuge des Fußbodens war verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Außerdem waren mehrere Einrichtungsgegenstände, Ausrüstungen und Versorgungsleitungen verunreinigt (Spüle, Tischuntergestell, Steckdose, Küchenkleinteile, Küchenmaschine, Behälter). Zudem wurden pastöse Lebensmittel in Töpfchen mit Textiltüchern abgedeckt. Eine nachteilige Beeinflussung bzw. Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen.
Lager / Umkleide Keller: Der Fußboden war verunreinigt. Mehrere Tiefkühleinrichtungen waren verunreinigt und vereist. Die Eiswürfelmaschine war im Innenraum und an der Dichtung stark verunreinigt (schimmelähnlich).
Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004
Anmerkung: Bei der Nachkontrolle am 23.03.2026 waren die hygienischen Mängel fast alle behoben.