Fasan Afghanische Spezialitäten

Friedrichstraße 57

65185 Wiesbaden

Verstoß festgestellt am 09.03.2026

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Küche: Der Innenraum der Haubenspülmaschine war mit einem rötlichen Belag verunreinigt. Der Geschirrkorb der Geschirrspülmaschine war verunreinigt. Die Kassettendecke war nicht vollständig geschlossen, da die Leiterklappe wiederholt offenstand.

Lagerbereich: Wiederholt wurden Lebensmittel so erzeugt, verarbeitet bzw. vertrieben, dass sie nicht vor Kontaminationen geschützt waren. Sie wurden wie schon am 23.01.2026 für betriebsfremde Personen zugänglich, an einem durch Spinnenweben und Taubenkot verschmutzten Ort im Hinterhof gelagert.

Theke/Tresen: Bei der Abkühlung/Rückkühlung von Lebensmitteln wurde der mikrobiologisch kritische Temperaturbereich zwischen +60 °C bis +7 °C nicht schnellstmöglich, innerhalb von höchstens 120 Minuten durchlaufen.

Am 11.03.2026 waren die Mängel beseitigt.

§ 60 LFGB i. V. m. § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. I Nr. 1, Kap. IX Nr. 3 und 6 der VO (EG) Nr. 852/2004 und Art. 14 Abs. 2b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002

Veröffentlichungsdatum: 29.04.2026

Wiesbaden (Stadt)

Der Oberbürgermeister der Stadt Wiesbaden

Stadtverwaltung

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