Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr und nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt. Zum Zeitpunkt der Kontrolle wurden im Betrieb vorverpackte Lebensmittel (unter anderem: Joghurt, Fich, Fleisch), aber auch unverpackte Lebensmittel wie Obst, Gemüse und Backwaren behandelt, hergestellt und im Verkehr gebracht.
In den Molkereiprodukt-Verkaufskühlregalen wurden erhebliche Abweichungen von den vorgeschriebenen bzw. vom Hersteller auf der Verpackung angegebenen Höchsttemperaturen festgestellt.
Die vorgefundenen Mängel, mit Ausnahme der Mängel im Verkaufsbereich und der Obst- und Gemüseabteilung, wurden bereits bei vorangegangen Kontrollen festgestellt.
§ 60 Abs.2 Nr.26a LFGB iVm § 10 Nr.1 LMHV sowie iVm § 1 Satz 1 LMHV; Art. 4 Abs.2 VO (EG) Nr. 852/2004 iVm Anh. II Kap. I und Kap. IX Nr.3 VO (EG) Nr. 852/2004