Grigorakis GbR - Nahkauf

Bahnhofstraße 133

63263 Neu-Isenburg

Verstoß festgestellt am 22.06.2026

Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr und nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt. Zum Zeitpunkt der Kontrolle wurden im Betrieb vorverpackte Lebensmittel (unter anderem: Joghurt, Fich, Fleisch), aber auch unverpackte Lebensmittel wie Obst, Gemüse und Backwaren behandelt, hergestellt und im Verkehr gebracht.
In den Molkereiprodukt-Verkaufskühlregalen wurden erhebliche Abweichungen von den vorgeschriebenen bzw. vom Hersteller auf der Verpackung angegebenen Höchsttemperaturen festgestellt.
Die vorgefundenen Mängel, mit Ausnahme der Mängel im Verkaufsbereich und der Obst- und Gemüseabteilung, wurden bereits bei vorangegangen Kontrollen festgestellt.

1.) Anlieferungsbereich

• Die Außentür schloss nicht vollständig bündig mit dem Türrahmen/Fußboden ab, sodass dem Eindringen von Schädlingen nicht vorgebeugt wurde.

2.) Bake-Off Abteilung

• Der Spender für Einmalhandtücher am Handwaschbecken war leer.
• An der Einrichtung fehlten einige erforderliche Kantenumleimer. Die Flächen waren damit nicht glatt und abwaschbar gestaltet und demnach nicht leicht zu reinigen.

3.) Lagerraum / Vorbereitung

• Der Fußbodenabfluss war verunreinigt.
• Der Wasserschlauch (Gartenschlauch), der eingesetzt wurde, bestand nicht aus für Lebensmittel geeignetem Material.

4.) Mopro-Kühlzelle

• Der Verdampfer war schimmelähnlich verunreinigt.

5.) Verkaufsbereich

• Es wurden Lebensmittel in den Verkehr gebracht, bei denen die vom Hersteller auf der Packung angegebene Höchsttemperatur überschritten wurde.
• Es wurden Lebensmittel einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt. Im Rahmen der Kontrolle wurden in den Molkereiprodukt-Verkaufskühlregalen erhebliche Abweichungen von den vorgeschriebenen bzw. vom Hersteller auf der Verpackung angegebenen Höchsttemperaturen festgestellt. Folgende Produktkerntemperaturen wurden bei verzehrfertigen vorverpackten Lebensmitteln gemessen:

 + 14,9 °C Speisequark,
 + 17,0 °C Joghurt
 + 14,7 °C Creme Fraiche
 + 15,8 °C Hirtenkäse
 + 17,6 °C Regenbogenforellenfilet
 + 16,9 °C White Tiger Garnelen
 + 15,9 °C Matjesfilets
 + 11,6 °C Frikadellen Bällchen
 + 12,0 °C Geflügel Fleischwurst

• Der Fußboden war stellenweise unter den Verkaufseinrichtung und Tiefkühltruhen verunrei-nigt.
• Mehrere Tiefkühltruhen waren stellenweise stark vereist.

6.) Obst- und Gemüseabteilung im Verkaufsbereich

• Es wurde ein erhebliches Aufkommen an Fruchtfliegen festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.
• Die Obst- und Gemüse Verkaufsregale waren verunreinigt.

Auffüllen der Einmalpapierhandtücher, Entfernen des Wasserschlauchs und unschädliche Beseitigung der Lebensmittel mit überschrittener Tem-peratur

Behoben am 24.06.2026

§ 60 Abs.2 Nr.26a LFGB iVm § 10 Nr.1 LMHV sowie iVm § 1 Satz 1 LMHV; Art. 4 Abs.2 VO (EG) Nr. 852/2004 iVm Anh. II Kap. I und Kap. IX Nr.3 VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 06.08.2026

Offenbach

Kreis Offenbach – Der Landrat

Fachdienst Veterinärwesen und lebensmittelrechtlicher Verbraucherschutz

Voltastraße 6

63128 Dietzenbach