Gurme Bäckerei

Frankfurter Straße 144

63263 Neu-Isenburg

Verstoß festgestellt am 27.05.2026

Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr und nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt. Zum Zeitpunkt der Kontrolle wurden im Betrieb offene Lebensmittel (unter anderem: Brötchen, Lahmacun, Börek, Gözleme, Simit) behandelt, hergestellt und im Verkehr gebracht.
Die Betriebsräume waren teilweise so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen nötig war. Es wurden keine regelmäßigen Kontrollen der Kühltemperaturen durchgeführt, in einigen Kühleinrichtungen fehlte das erforderliche Thermometer zur Temperaturüberwachung. Im Kühlraum wurde die maximal zulässige Höchsttemperatur für die gelagerten Lebensmittel überschritten (+ 18,2 °C Weichkäse, + 18,6 °C geriebene Mozzarella). Eine unschädliche Beseitigung wurde während der Kontrolle durchgeführt.

1.) Betriebsstätte (allgemein)

• Die Betriebsräume waren teilweise so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.
• Es wurden keine regelmäßigen Kontrollen der Kühltemperaturen durchgeführt. Arbeitsanweisungen und/oder Listen zur Gewährleistung der Temperaturkontrollerfordernisse für Lebensmittel sowie die Aufrechterhaltung der Kühlkette waren nicht vorhanden.
• In einigen Kühleinrichtungen fehlte das erforderliche Thermometer zur Temperaturüberwachung.

2.) Verkaufstheke mit Zubereitung

• Es wurden Sesamringe (Simits) in den Verkehr gebracht, die mangels einer geeigneten Abtrennung (Hustenschutzvorrichtung) nicht vor einer nachteiligen Beeinflussung/Kontamination durch Kunden geschützt waren.
• Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt.
• Das Brotregal bestand aus unbehandeltem, offenporigem und rissigem Holz, welches nicht leicht zu reinigen und zu desinfizieren war.
• Der Gärschrank war mit schmierigen, stellenweise schimmelähnlichen Belägen verunreinigt.
• Der Pfannenwender war beschädigt.
• Der Innenraum des Unterbaukühlschrankes war verunreinigt.
• Der Bohnenbehälter der Kaffeemaschine war verunreinigt.
• Es wurden private, betriebs- bzw. zweckfremde Gegenstände aufbewahrt.
• Es wurden vorverpackte Lebensmittel (Getränkeflaschen) ohne deutsche Kennzeichnung in den Verkehr gebracht.
• Die Reinigungsutensilien waren stark verunreinigt.

3.) Küche

• Es wurde ein Aufkommen an Fluginsekten festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr durch die Fluginsekten ausgesetzt.
• Es wurden private, betriebs- bzw. zweckfremde Gegenstände aufbewahrt.
• Die Böden der Regale bestanden aus unbehandeltem, offenporigem, welches nicht leicht zu reinigen und zu desinfizieren war.
• Es wurden tiefgefrorene Lebensmittel (Hackfleisch, Schafsköpfe) ohne eine Bezeichnung und Angabe des Einfrierens und der Herkunft vorrätig gehalten, so dass das Alter und damit die Verkehrsfähigkeit nicht einwandfrei zu bestimmen war.
• Die Tiefkühltruhe war stark vereist und im Randbereich mit älteren Schmutzanhaftungen verunreinigt.
• An der Handwaschgelegenheit fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern).
• Ein separates, von der erforderlichen Waschvorrichtung für Lebensmittel getrenntes, Handwaschbecken fehlte.
• Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt.
• Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können.
• Die Teigknetmaschine war verunreinigt.
• Der Kühlschrank war verunreinigt.
• Das Mikrowellengerät war verunreinigt.
• Die Dunstabzugsanlage war mit Fettrückständen verunreinigt.
• Das Gitter der Belüftung war mit Fettrückständen und Staubflusen verunreinigt.
• Die Türrandbereiche der Geschirrspülmaschine waren verunreinigt.
• Für Reinigungsarbeiten wurde ein erheblich verunreinigter Besen verwendet.
• Das Fenster war nicht mit einem zu Reinigungszwecken leicht entfernbaren Insektengitter ausgestattet.

4.) Kühlraum

• Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können.
• Es wurden gefrorene Lebensmittel so aufgetaut, dass die dabei entstehende Flüssigkeit nicht abfließen konnte.
• Die maximal zulässige Höchsttemperatur für die gelagerten Lebensmittel wurde überschritten. Es wurden folgende Produkttemperaturen gemessen: + 18,2 °C Weichkäse, + 18,6 °C geriebene Mozzarella. Eine unschädliche Beseitigung wurde während der Kontrolle durchgeführt

5.) Personaltoilette mit Umkleidebereich

• Die Tür des Toilettenvorraums war nicht geschlossen, dadurch waren die Lebensmittel im an den Toilettenbereich angrenzenden Raum einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.
• Eine angemessene Reinigung der Hände war nicht möglich. Am Handwaschbecken fehlten die Warmwasserzufuhr sowie Mittel zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Einmalpapierhandtü-cher im Spender).

gründliche Reinigung und Desinfektion

Behoben am 28.05.2026

§ 60 Abs.2 Nr.26a LFGB iVm § 10 Nr.1 LMHV sowie iVm § 1 Satz 1 LMHV; Art. 4 Abs.2 VO (EG) Nr. 852/2004 iVm Anh. II Kap. I und Kap. IX Nr.3 VO (EG) Nr. 852/2004; § 2 Abs. 1 LMIDV i.V.m. § 5 Abs. 1 Nr. 18 LMIDV

Veröffentlichungsdatum: 06.08.2026

Offenbach

Kreis Offenbach – Der Landrat

Fachdienst Veterinärwesen und lebensmittelrechtlicher Verbraucherschutz

Voltastraße 6

63128 Dietzenbach