Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr und nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt. Zum Zeitpunkt der Kontrolle wurden im Betrieb offene Lebensmittel (unter anderem: Brötchen, Lahmacun, Börek, Gözleme, Simit) behandelt, hergestellt und im Verkehr gebracht.
Die Betriebsräume waren teilweise so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen nötig war. Es wurden keine regelmäßigen Kontrollen der Kühltemperaturen durchgeführt, in einigen Kühleinrichtungen fehlte das erforderliche Thermometer zur Temperaturüberwachung. Im Kühlraum wurde die maximal zulässige Höchsttemperatur für die gelagerten Lebensmittel überschritten (+ 18,2 °C Weichkäse, + 18,6 °C geriebene Mozzarella). Eine unschädliche Beseitigung wurde während der Kontrolle durchgeführt.
§ 60 Abs.2 Nr.26a LFGB iVm § 10 Nr.1 LMHV sowie iVm § 1 Satz 1 LMHV; Art. 4 Abs.2 VO (EG) Nr. 852/2004 iVm Anh. II Kap. I und Kap. IX Nr.3 VO (EG) Nr. 852/2004; § 2 Abs. 1 LMIDV i.V.m. § 5 Abs. 1 Nr. 18 LMIDV