Verkaufstheke
- Die Warm- und Kaltwasserzufuhr für das Handwaschbecken war abgestellt.
Vorbereitungsraum Frühstück
- Mehrere Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren verunreinigt. Diese lagerten unaufgeräumt im Unterschrank, welcher ebenfalls altverschmutzt war.
- Der Innenraum des Kühlschrankes war stark verunreinigt. Weichkäse in der Dose stand offen im Kühlschrank. Der untere Bereich im Kühlschrank wies erhebliche, braune Altverschmutzungen sowie vertrocknete Saaten auf.
Personaltoilette
- Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum hygienischen Händetrocknen wie z. B. Einmalpapierhandtücher im Spender.
Endfertigung Gebäck (Baklava)
- Die Arbeitsfläche sowie die Bedarfsgegenstände darauf waren verunreinigt. Auf dem Tisch lagen mehrere nicht zuordenbare Kantenschutzteile.
- Das Untergestell des Arbeitstisches war mit Fett verunreinigt. Darauf lagerten Lebensmittel (braune Papierlebensmittelverpackung), die teilweise mit Fett behaftet war, sodass das Lebensmittel in der Verpackung kontaminiert wurde. Backtrennpapier und Bedarfsgegenstände lagerten ungeordnet auf dem Untergestell des Arbeitstisches.
Teigbereitung (rechts)
- Der Slicer (Schneidemaschine) war erheblich verunreinigt.
- Links stand ein Fleischwolf, der unzureichend gereinigt war. Unter der Auslaufschnecke lagerte eine Aluschale offen mit Mehl.
Großer Produktionsraum (Öfen)
- Der Arbeitstisch im großen Produktionsraum war erheblich altverschmutzt. Bedarfsgegenstände (Schaber, Nudelholz etc.) lagen auf der mit Mehl und diversen Altverschmutzungen verunreinigten Arbeitsfläche. Der Untertischbereich war mit Mehl altverschmutzt.
- Es wurde Stärke in einem Sack aufbewahrt, der nicht verschlossen war. Der Sack lagerte in einem Mehlwagen, der im Innenraum stark verunreinigt war.
- Es wurden gelbe Abfallsäcke in einer Schublade aufbewahrt, die für den Kontakt mit Lebensmitteln ungeeignet waren. Nach Aussage der Mitarbeiterin wurde damit Teig abgedeckt. Dadurch wurden die Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.
- Im Kühlschrank lagerten im linken Bereich Lebensmittel z. T. offen (Margarine) unter ekelerregenden Bedingungen. Der Kühlschrank war erheblich altverschmutzt.
- Auf dem Arbeitstisch links lagerten aufgeschlagene Eierschalen in Pappstiegen, z. T. aufgeschlagen neben unversehrten Eiern. Dazwischen lagerten leere Getränkedosen und Eckkantschutzteile auf dem Arbeitstisch.
Produktion Teigausrollmaschine
- An der Teigausrollmaschine, die mit Lebensmitteln in Berührung kommt, war das Stoffband an den Seiten schadhaft, sodass einzelne Fäden an den Seiten raushingen. Weiterhin war das Stoffband erheblich altverschmutzt.
- Die Brotschaufel, die mit Lebensmittel in Berührung kommt, stand auf dem Boden hinter einem verunreinigten Besen.
- Die Teigausrollmaschine war verunreinigt.
- In einem Nebenraum standen altverschmutzte Hordenwagen mit Blechen, auf denen verbrauchtes Backtrennpapier lagerte.
Lagerraum (ehemals Kühlhaus- Anbau)
- Auf den Regalen sowie auf dem Fußboden lagerten Bleche mit verzehrfertiger Baklava. In den Kartons, die zum Teil offen waren, lagerten Eier. Der Raum war nicht so konzeptioniert/gestaltet, dass eine Trennung zwischen reinen und unreinen Bereichen möglich war und Kontaminationen zwischen und während den Arbeitsgängen vermieden wurden.
Gärraum
- Der Gärraum war im Inneren verunreinigt. Auf dem Fußboden war eine Pfützenbildung erkennbar. Im Deckenbereich blätterte der Lack des Kondensators ab und wies korrodierte Stellen auf. Weiterhin war die Decke hinter dem Kondensator erheblich braun altverschmutzt.
Tiefkühlung
- In beiden Tiefkühlräumen wurden Lebensmittel zum Teil offen gelagert (auf Hordenwagen und roter Kiste)
Alle hygienischen Mängel wurden zum 06.07.2026 behoben.
§ 3 S. 1 Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln, Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV);
Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i. V. m. Anhang II;
§ 2 Nr. 5 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung (LMRStV);
§ 12 i. V. m. § 59 Abs. 1 Nr. 9 und § 60 Abs. 1 Nr. 1 LFGB.