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63450 Hanau

Verstoß festgestellt am 11.06.2026

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen zum Teil erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Insbesondere wurde im Bereich der Küche ein erheblicher Befall mit Küchenschaben festgestellt.

Zum Zeitpunkt der Nachkontrolle am 11.06.2026 wurden nur noch vereinzelt lebende Schaben vorgefunden.

In folgenden Betriebsbereichen wurden keine ausreichenden Maßnahmen gegen den Befall mit Schädlingen (Schaben) vorgenommen.

Beim Öffnen eines Reiskochers in der Ecke links neben dem Herd kam eine Vielzahl an Küchenschaben die Wand hochgelaufen. Es wurden Tiere in den verschiedenen Entwicklungsstadien in erheblicher Menge festgestellt. Auch unter dem Reiskocher befanden sich zahlreiche Tiere. Die Tiere wurden auch an anderen Stellen vorgefunden. Unter anderem unter der Arbeitsplatte, in einem Regal für Geschirr und Teller.

Im Betrieb wurden Eiswürfel nicht ordnungsgemäß hergestellt und behandelt, da die Eiswürfelmaschine verschimmelt war.

Lagerbereich Kühlhäuser:
Die Eiswürfelmaschine befand sich in einem unhygienischen Zustand. Im Innenraum wurde stellenweise an Lebensmittelkontaktstellen augenscheinliche Schimmelbildung festgestellt. Zum Zeitpunkt der Kontrolle befanden sich Eiswürfel in der Maschine.

Im Betrieb war in den nachfolgenden Bereichen keine gute Lebensmittelhygiene gewährleistet.

Theke:
Das Kühlaggregat der Thekenkühlung war stellenweise mit augenscheinlicher Schimmelbildung verschmutzt.

Küche:
Die Unterbaukühlmöbel waren stellenweise mit augenscheinlicher Schimmelbildung verunreinigt. Unter anderem:
a) An den Seiten der Schubladen
b) An den Stoßkanten
c) In den Dichtungen der Schubladen
d) An den Schiebeleisten der Schubladen.

Ein Unterbaukühlschrank wies am Verdampferschutzgitter Staubansammlungen und augenscheinliche, punktuelle Schimmelbildung auf.

In den nachfolgenden Betriebsbereichen war keine ordnungsgemäße Handhygiene gewährleistet.

Küche:
Zum Zeitpunkt der Kontrolle war das Handwaschbecken mit Küchenutensilien belegt und somit nicht frei nutzbar. Flüssigseife und Einmalhandtücher waren nicht verfügbar.

Personaltoilette:
Am Handwaschbecken fehlten Einmalhandtücher.

Der Reinigungszustand der nachfolgenden Betriebsbereiche war unzureichend.

Küche:
Die Steckdosen an der Wand waren mit fettigen Anhaftungen verschmutzt.

Zum Zeitpunkt der Nachkontrolle am 11.06.2026 wurden nur noch vereinzelt lebende Schaben vorgefunden.

Zu Nr. 1.)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 4 VO (EG) Nr. 852/2004.

Zu Nr. 2.)
§ 2 Nr. 7 LMRStV i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. VII Nr. 4 VO (EG) Nr. 852/2004.

Zu Nr. 3.)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 3 VO (EG) Nr. 852/2004.

Zu Nr. 4.)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. I Nr. 4 VO (EG) Nr. 852/2004.

Zu Nr. 5.)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. I Nr. 1 VO (EG) Nr. 852/2004.

Veröffentlichungsdatum: 30.07.2026

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