Bull & Bear

Schillerstraße 11

60313 Frankfurt am Main

Verstoß festgestellt am 16.06.2026

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.

Theke / Tresen EG: Es wurden private, betriebs- bzw. zweckfremde Gegenstände aufbewahrt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt, u. a. mit Mäusespuren (Kot- und Fraßspuren). Die offenen Unterschränke waren verunreinigt. Die Wände waren teilweise verunreinigt. Es wurden Lebensmittel so gelagert, dass eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination nicht auszuschließen war (mehrere Spirituosen wurden über Nacht nicht abgedeckt). Mehrere der für den Ausschank bereitgehaltenen Gläser/Trinkgefäße waren verunreinigt. Der Sicherungskasten war verunreinigt, u.a. mit Mäusespuren (Kot- und Urinspuren). Mehrere Einrichtungsgegenstände waren verunreinigt. Für Reinigungsarbeiten wurde ein verunreinigter und muffig riechender Edelstahltopfreiniger verwendet. Die Türrandbereiche der Geschirrspülmaschine waren verunreinigt. Der Innenraum der Geschirrspülmaschine war mit einem rötlichen Belag verunreinigt. Der Ablauf der Tropfmulde des Schanktisches/Schanktresens war verunreinigt. Der Fußboden war verunreinigt und es stand Wasser unter dem Tisch. Die Teile der Zapfhahnausläufe, die abwechselnd mit Getränk und Luft in Berührung kommen, waren mit alten Rückständen verunreinigt. Die Zapfhähne der Postmixanlage war verunreinigt. Der Ablageort der Eisschaufel war ungeeignet; eine Kontamination der Schaufel und somit des Eises, kann nicht sicher ausgeschlossen werden. Es wurden Lebensmittel in Verkehr gebracht, die unter ekelerregenden Umständen gelagert wurden (mehrere Getränkeflaschen standen unmittelbar im Crusheis). Mehrere offene Saftflaschen standen unmittelbar im Spritzbereich des Handwaschbeckens. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Einmalpapierhandtücher im Spender). Das Handwaschbecken war verunreinigt. Der Innenraum der Gläserspülmaschine war stark mit einem rötlichen Belag verunreinigt. Das Regal im Gastraum (für Speisekarten) war mit Mäusespuren (Kot- und Urinspuren) verunreinigt.

Küche EG: Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden (Kontaminationsgefahr). Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern). Es wurden private, betriebs- bzw. zweckfremde Gegenstände aufbewahrt. Die Wände waren teilweise verunreinigt. Die maximal zulässige Höchsttemperatur von 2 °C für Garnelen, Krebs- bzw. Weichtiererzeugnisse wurde überschritten, eine Aufbewahrung unter schmelzendem Eis erfolgte nicht (gemessene Temperatur +10,4°C). Die Flächen der Dunstabzugsanlage waren stellenweise mit Papier ausgelegt, eine angemessene Reinigung war nicht möglich, das Ansammeln von Schmutz wurde nicht vermieden (an der linken Seite tropfte Altfett in einen GN-Behälter). Die Schubladendichtungen des Kühltisches waren verunreinigt. Das auf dem Boden im Kühltisch angesammelte Kondenswasser konnte nicht abfließen. Der Innenraum des Kühltisches war verunreinigt. Der Grill war verunreinigt. Der Unterschrank Fritteuse war stark verunreinigt/verfettet. Es waren Lebensmittel ohne Verpackung/Umhüllung eingefroren. Es wurden tiefgefrorene Lebensmittel ohne eine Bezeichnung und Angabe des Einfrierens und der Herkunft vorrätig gehalten, so dass das Alter und damit die Verkehrsfähigkeit nicht einwandfrei zu bestimmen war.
Die Unterseiten der Regalböden waren verunreinigt. Es waren Kabel so auf der Wand verlegt, dass eine angemessene Reinigung und/oder Desinfektion nicht möglich war. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt, u. a. mit Mäusespuren (Kot- und Urinspuren).

Vorbereitung / Spülküche EG: Die Laufschienen der Haubenspülmaschine waren verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Es fehlten bei den umgefüllten Gewürzen Angaben wie: Los / Chargennummern und Mindesthaltbarkeitsdatum (fehlende Rückverfolgbarkeit). Es wurden Lebensmittel in beschädigten Behältern aufbewahrt (Splittergefahr). Mehrere Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren beschädigt. Die Armatur der Reinigungsvorrichtung für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war verunreinigt. Für Reinigungsarbeiten wurde ein verunreinigter und muffig riechender Edelstahltopfreiniger verwendet. Die Geschirrspülbrause war verunreinigt.

Theke / Tresen Sportsbar (Keller): Mehrere Einrichtungsgegenstände waren verunreinigt. Der Innenraum der Gläserspülmaschine war verunreinigt und roch stark artfremd. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Das Dörrgerät war verunreinigt. Das auf dem Boden im Kühltisch angesammelte, verunreinigte Kondenswasser konnte nicht abfließen.

Lagerraum (+Reinigungsmittel, Eismaschine) Keller: Die Eiswürfelmaschine war im Innenraum verunreinigt und die Eiswürfel nicht mehr sicher und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignet. Die Regale waren stellenweise verunreinigt, u.a. mit Mäusekot (Kot- und Urinspuren). Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt, u. a. mit Mäusespuren (Kot- und Urinspuren). Die Decke war mit Fluginsektenkot verunreinigt.

Lagerraum Trockenlager Keller: Die Regale im Raum waren stellenweise verunreinigt.

Vorbereitung Keller (Eismaschine): Die Decke war verunreinigt. Es waren einige Messer verunreinigt. Die Geschirrspülbrause war verunreinigt. Die Crusheismaschine war im Innenraum verunreinigt und das Crusheis nicht mehr sicher und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignet. Die Salatschleuder war verunreinigt.

Kühlraum Keller: Die Wände waren teilweise verunreinigt. Das Verdampferschutzgitter war verunreinigt. Es wurden unverpackte Lebensmittel (Salat) mit Textiltüchern abgedeckt; eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen.

Tiefkühlraum (Im Kühlraum) Keller: Der Raum war in allen Bereichen stark vereist.

Kühlraum Getränke Keller: Das Verdampferschutzgitter war verunreinigt. Die Getränkeleitungen waren von innen mit alten Rückständen verunreinigt.

Lagerbereich Keller (Warenwege): Die Beleuchtung war durch Insekten verunreinigt. Die Wände waren teilweise verunreinigt. Die Decke war verunreinigt. Der Fußbodenabfluss war nicht gegen das Eindringen von Gerüchen oder Rückstau von Flüssigkeiten gesichert.

Ram Postmix Anlage: Der Fußboden war verunreinigt.

Personaltoilette Keller Herren: Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern).

Bei der Nachkontrolle am 22.06.2026 waren die hygienischen Mängel größtenteils behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

§ 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 28.07.2026

Frankfurt a.M. (Stadt)

Stadt Frankfurt am Main - Der Oberbürgermeister

Stadtverwaltung

Kleyerstr. 86

60326 Frankfurt am Main