'Main Nizza' der Main Nizza GmbH

Untermainkai 17

60329 Frankfurt am Main

Verstoß festgestellt am 15.06.2026

Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel, einschließlich Schädlingsbefall (Mäuse), kam es zu einer Teilschließung für den Bereich ‚Keller/Sommergarten‘ und dem Betreiber wurde das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen in diesem Bereich untersagt.

Theke / Tresen: Verunreinigt waren der Fußboden, der Kühlschrank, der Unterschrank und die Eiswürfelmaschine im Innenraum, insbesondere im Bereich der Kanten. Zudem fehlten am Handwaschbecken Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern). Außerdem war das Handwaschbecken mit Gegenständen belegt und nicht nutzbar. Während des Herstellens, Verarbeitens und Inverkehrbringens von Lebensmitteln hat keine Händereinigung stattgefunden. Die Lebensmittel wurden der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch Kontaminationen ausgesetzt.

Servicestation: Der Besteckkasten war verunreinigt.

Hauptküche: Verunreinigt waren die Armatur des Handwaschbeckens, das Hängeregal, die Filter des Lüftungssystems, die Wände teilweise und die Silikonfuge am Handwaschbecken schimmelähnlich. Das auf dem Boden im Kühltisch angesammelte Kondenswasser konnte nicht abfließen und die Insektenklebefalle war mit zahlreichen toten Insekten nahezu vollständig besetzt und nicht mehr ausreichend funktionstüchtig. Weiterhin war das Handwaschbecken mit Gegenständen belegt und nicht nutzbar. Während des Herstellens, Verarbeitens und Inverkehrbringens von Lebensmitteln hat keine Händereinigung stattgefunden. Die Lebensmittel wurden der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch Kontaminationen ausgesetzt.

Kalte Küche: Das Hängeregal war verunreinigt und die Silikonfuge am Handwaschbecken war schimmelähnlich verunreinigt.

Lagerbereich am Eingang: Der Fußboden war verunreinigt.

Spülküche: Verunreinigt waren das Hängeregal und die Geschirrspülbrause. Es wurden zudem Reinigungsgeräte unmittelbar auf dem Fußboden abgestellt. Eine schnelle Abtrocknung konnte dadurch nicht erfolgen.

Lager hinter Spülküche: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt (Mäusekot in Rand- und Eckbereichen des Fußbodens). Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Küche Veranstaltung: Verunreinigt waren die Arbeitsfläche und der Fußboden.

Küche Vorbereitung: Verunreinigt waren der Tiefkühlschrank, die Decke, die Aufschnittmaschine, der Arbeitstisch und der Unterschrank. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern). Außerdem wurde ein Mäusebefall festgestellt (Mäusekot in Rand- und Eckbereichen des Fußbodens). Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Tief-/Kühlung: Der Fußboden war verunreinigt.

Lager Restaurantbedarf: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt (Mäusekot u. a. auf Regalbrettern und in Rand- und Eckbereichen des Fußbodens). Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Ausgabe Sommergarten: Der Fußboden war verunreinigt. Es wurde zudem ein Mäusebefall festgestellt (Mäusekot u. a. auf Einwegverpackungen für Lebensmittel). Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004
Anmerkung: Bei der Nachkontrolle am 16.06.2026 waren die hygienischen Mängel zum größten Teil behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

Veröffentlichungsdatum: 28.07.2026

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