Kühltheke SB
- Es wurden leicht verderbliche Lebensmittel bei einer nicht angemessenen Temperatur vorrätig gehalten und dadurch die Kühlkette unterbrochen.
- Es wurden Lebensmittel in den Verkehr gebracht, bei denen die vom Hersteller auf der Packung angegebenen Höchsttemperaturen überschritten wurde.
- Bei der Aufbewahrung von leicht verderblichen Lebensmitteln wurde die Herstellertemperaturangabe bzw. die produktspezifische Höchsttemperatur überschritten.
Die Waren wurden freiwillig nach dem QM System entsorgt.
§ 3 S. 1 LMHV;
Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 852/2004
i. V. m. Anhang II;