Zuständigkeitsbereich Odenwaldkreis Zum Engel Groß-Umstädter-Str. 2 64739 Höchst Verstoß festgestellt am 02.07.2026 Art der Beanstandung / Produktname Erhebliche Verstöße gegen hygienerechtliche Vorschriften. Kontrollpunkt 1 Küche: Es wurden Lebensmittel einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt. • Auf einem Holzstuhl lag ein Teller mit vorgekochten Lasagneblättern, diese waren stark an den Rändern eingetrocknet und bräunlich verfärbt. • Auf dem Arbeitstisch wurden servierfertige Salate gelagert, auf den Salaten saßen Fliegen. • Unter anderem wurden Tomaten in Stücken, Käse usw. ungekühlt auf dem Arbeitstisch vorrätig gehalten. • In einer Tonne (nicht für Lebensmittel geeignet) wurde Salat gewaschen, einige Salatblätter waren an den Rändern bräunlich verfärbt. • Im Kühlschrank wurde ein Stück Fleisch (Schnitzel) mit MHD vom 01.07.2026 nicht ordnungsgemäß verpackt vorgefunden. Das Fleisch wies braune Ränder auf. • Unter anderem wurde im Kühlschrank eine durchsichtige Box mit vorgekochten Kartoffeln vorgefunden, diese lag auf einer Transportbox mit vorgekochten Nudeln. • In der Gefriertruhe wurden diverse Nudelsorten vorgekocht in einer Transportverpackung ohne Abdeckung eingefroren, diese Transportverpackung war nicht geeignet zum Einfrieren. Es fehlte ein Einfrierdatum. • Unter anderem wurden Fleischsorten (Schwein, Rind) nicht ordnungsgemäß eingefroren, Verpackungen waren offen oder in Alufolie verpackt, auch dort fehlte das Einfrierdatum. • In einer Plastiktüte wurden Meeresfrüchte eingefroren. • Auf dem Boden standen Eimer in denen Pizzateig gelagert wurde. • In einem Eimer mit Tomatensauce lag ein altverschmutzer Behälter. • Auf dem Arbeitsplatz der Saladette wurden z.B. Pilze, Tomaten, eine bräunliche Aubergine und ungekühlte Muscheln gelagert. In der Saladette lag in einem Behälter Kochschinken im eigenen Saft. Alle Behälter waren stark mit Altschmutz verunreinigt. • Das Frittierfett der Fritteuse war verbraucht und somit nicht mehr zum Frittieren geeignet. • Der Korb der Fritteuse war beschädigt. • Der Korb der Fritteuse war mit Frittierresten verunreinigt. • Mehrere Gegenstände, wie z.B. Gewürzdosen, Kellen, Messer, Dosenöffner mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren verunreinigt. • Das Hackebeil war am Holzgriff geklebt. • Ein Kochlöffel lag auf dem Herd, dieser war stark angebrannt. • Diverse Schneidebretter waren stark aufgebraucht. • Der Pizzaschieber war altverschmutzt und teilweise ausgebrochen. • Pizzableche, Teller und Auflaufformen waren teilweise stark mit Altschmutz verunreinigt. • Die Pizzateigmaschine war mit Altschmutz verkrustet. Art der Mängelbeseitigung Die Mängel waren bei der Nachkontrolle am 06.07.2026 behoben. Behoben am 06.07.2026 Kontrollpunkt 2 Kühlraum: • In einer Tonne (nicht für Lebensmittel geeignet) wurden Pilze im eigenen Saft aufbewahrt. Diese Tonne stand auf dem Boden. Art der Mängelbeseitigung Die Mängel waren bei der Nachkontrolle am 06.07.2026 behoben. Behoben am 06.07.2026 Rechtsgrundlage • § 3 Satz 1 Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) • Art. 4 VO (EG) Nr. 852/2004 • Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a • Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1b Veröffentlichungsdatum: 28.07.2026 Verantwortliche Stelle Odenwaldkreis Der Landrat des Odenwaldkreises Kreisverwaltung Scheffelstr. 11 64385 Reichelsheim (Odenwald) avv@odenwaldkreis.de Zurück zur Übersicht