„Asia Wok + Sushi“

Rheinstr. 37- 39

63225 Langen

Verstoß festgestellt am 22.05.2026

In Ihrem Betrieb waren erhebliche hygienische Mängel festgestellt worden.
Die Küche war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Schubladen waren dabei derart verunreinigt, dass bereits pelzartige Schimmelbeläge sichtbar waren. Der Bereich war nicht so gestaltet / konzeptioniert, dass eine Trennung zwischen reinen und unreinen Bereich möglich war. Die Gefahr einer Kontamination zwischen und während der Arbeitsgänge wurde somit nicht vermieden. Gefrorene Lebensmittel wurden so aufgetaut, dass die dabei entstehende Flüssigkeit nicht abfließen konnte.

1.) Schädlingskontrolle

• Ein geeignetes Verfahren zu Früherkennung von Schädlingen (Schädlingsmonitoring) fehlte.


2.) Belehrung Infektionsschutzgesetz

• Es wurden Personen beschäftigt, für die die Dokumentation der Teilnahme an einer Infektionsschutzbelehrung nach der Aufnahme ihrer Tätigkeit nicht einsehbar war.


3.) Eigenkontrolle Basishygiene

• Der für die Gewährleistung der Hygiene in der Betriebsstätte notwendige Reinigungs- und Desinfektionsplan fehlte.
• Es wurden keine regelmäßigen Kontrollen der Kühltemperaturen durchgeführt. Arbeitsanweisungen und Listen zur Gewährleistung der Temperaturkontrollerfordernisse für Lebensmittel sowie die Aufrechterhaltung der Kühlkette waren nicht vorhanden.
• Es wurde keine Wareneingangskontrolle durchgeführt.


4.) Küche

• Der Raum war nicht so gestaltet/ konzeptioniert, dass eine Trennung zwischen reinen und unreinen Bereichen möglich war und Kontaminationen zwischen und während den Arbeitsgängen vermieden wurden.
• Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.
• Die Dunstabzugshaube war verunreinigt.
• Mehrere Steckdosen waren verunreinigt.
• Die Wände waren ebenfalls teilweise verunreinigt.
• Mehrere Reiskocher waren verunreinigt.
• Die Decke war mit Fettrückständen verunreinigt.
• Mehrere Unterschränke waren verschmutzt.
• Die Fenster waren unsachgemäß mit Klebeband repariert worden. Eine angemessene Reinigung und/ oder Desinfektion war so nicht möglich.
• Der Kühltresen war verunreinigt.
• Der Bereich unter der Koch- und Brateinrichtung war verunreinigt.
• Das Schneidebrett war verunreinigt.
• Der Innenboden der Kühltheke war unter den Kühlschubladen verunreinigt, z.T. waren bereits pelzige Beläge sichtbar.
• Es wurden gefrorene Lebensmittel so aufgetaut, dass die dabei entstehende Flüssigkeit nicht abfließen konnte.
• Die Schubladen der Kühltheke waren verunreinigt.
• Das Handwaschbecken war mit Gegenständen belegt, so dass es nicht ungehindert genutzt werden konnte.
• Am Handwaschbecken fehlte ein Spritzschutz zum angrenzenden Arbeitsbereich zum Schutz der Lebensmittel vor Kontamination.
• Der Kühlschrank war verunreinigt.


5.) Spülbereich/ Lagerbereich

• Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.
• Der Raum war nicht so gestaltet/ konzeptioniert, dass eine Trennung zwischen reinen und unreinen Bereichen möglich war und Kontaminationen zwischen und während den Arbeitsgängen vermieden wurden.


6.) Personaltoilette

• In der Personaltoilette und im Vorraum der Personaltoilette wurden Bedarfsgegenstände, die mit Lebensmittel in Berührung kommen, aufbewahrt bzw. gelagert. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können.
• Der Raum befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand.

• Gründliche Reinigung
• Reparaturen und bauliche Anpassungen
• Einführung von Eigenkontrollsystemen

Behoben am 29.05.2026

§ 60 Abs.2 Nr.26a LFGB iVm § 10 Nr.1 LMHV sowie iVm § 1 Satz 1 LMHV; Art. 4 Abs.2 VO (EG) Nr. 852/2004 iVm Anh. II Kap. I und Kap. IX Nr.3 VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 24.07.2026

Offenbach

Kreis Offenbach – Der Landrat

Fachdienst Veterinärwesen und lebensmittelrechtlicher Verbraucherschutz

Voltastraße 6

63128 Dietzenbach