Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:
Küche/Speisenausgabe: Am Handwaschbecken fehlten wiederholt Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern). Die Quetschflasche war mit älteren angetrockneten Soßenrückständen verunreinigt. Die Oberfläche des Schneidebretts war beschädigt, so dass dieses nicht mehr leicht zu reinigen war. Es wurden Lebensmittel (gekochte Nudeln) in beschädigten Behältern aufbewahrt.
Vorbereitung hinterer Bereich: Es wurde ein erheblich verschmutzter sowie stark muffig riechender Abfallbehälter für Fett ohne Abdeckung vorgefunden, obwohl in dem Raum mit offenen Lebensmitteln umgegangen wurde. Die Oberfläche mehrerer Einrichtungsgegenstände waren durch Fettrückstände und Mehlstaub verunreinigt. Die Armatur der Waschvorrichtung für Lebensmittel war schimmelähnlich verunreinigt. Für Reinigungsarbeiten wurde ein beschädigter Edelstahltopfreiniger verwendet, von dem sich Teile ablösten. Die Schubladen des Arbeitstisches waren im Innenbereich durch ältere Lebensmittelrückständen verunreinigt. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern). Das Fenster war nicht mit einem zu Reinigungszwecken leicht entfernbaren Insektengitter ausgestattet. Mehrere Mehlbehälter waren durch schmierige Fett- und Staubrückstände verunreinigt. Der Abfallbehälter war nicht verschließbar. Eine hygienische Lagerung der Abfälle war nicht gewährleistet. Das Handwaschbecken war mit Gegenständen belegt und nicht nutzbar. Während dem Herstellen, Verarbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln hat keine Händereinigung stattgefunden. Die Lebensmittel wurden der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch Kontaminationen ausgesetzt. Mehrere Behälter, die zur Aufbewahrung von Lebensmitteln bereitgehalten wurden, wurden in-einander gestellt aufbewahrt, obwohl diese noch nicht vollständig abgetrocknet waren. Das mikrobiologische Wachstum wurde dadurch begünstigt. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. In den Fußbodeneckbereichen wurden Kot- und Urinrückstände von Mäusen festgestellt.
Kühlraum: Der Fußboden war durch fettig, schmierige Rückstände verunreinigt. Der Behälter mit vorbereiteter Soße war an den Rändern mit älteren angetrockneten Soßenrückständen verunreinigt.
Personaltoilette: Der Spender für Einmalhandtücher am Handwaschbecken war leer. Für das Handwaschbecken fehlte die Warmwasserzufuhr.
Lagerbereiche: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Hinter und unter den Kühleinrichtungen sowie unter den Einrichtungen wurde eine Vielzahl von Kot- und Urinrückstände von Mäusen festgestellt.
Abfallsammelstelle: Es wurden Lebensmittel unter unhygienischen Bedingungen gelagert. Mehrere Kisten mit Softgetränken wurden im Außenbereich, in unmittelbarer Nähe zu den Abfallbehältern, gelagert.
Am 19.06.2026 waren die Mängel weitestgehend behoben.
§ 60 LFGB i. V. m. § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. I Nr. 1 und Nr. 4, Kap. II Nr. 1d, Kap. V Nr. 1a und 1b, Kap. VI Nr. 2, Kap. VIII Nr. 1 und Kap. IX Nr. 3 der VO (EG) Nr. 852/2004