'Arche Nova'

Kasseler Straße 1a

60486 Frankfurt am Main

Verstoß festgestellt am 09.06.2026

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel wiederholt festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Es wurde ein Schadnagerbefall festgestellt. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.

Theke / Tresen EG: Der Innenraum der Gläserspülmaschine war verkalkt. Der Bereich unter der Kaffeemaschine war verunreinigt. Es wurden Reinigungsmittel in Bereichen gelagert, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wurde. Der Kabelkanal war mit Schmierspuren von Schadnagern verunreinigt. Der Innenraum des Getränkekühltresens war verunreinigt.

Küche: Die Schneidebretter waren verunreinigt. Das Mikrowellengerät war verunreinigt. Mehrere Einrichtungsgegenstände waren verunreinigt (u. a. mit verstreuten Gewürzen). Unterbauten: es wurden Lebensmittel in Beuteln aufbewahrt, die nicht verschlossen waren (Gewürze). Das Einlegeschneidebrett der Saladette war verunreinigt. Saladette: Mehrere Behälter für die Lagerung von Lebensmittel waren verunreinigt (z. B. Soßenbehälter). Saladette: Es wurden leicht verderbliche Lebensmittel bei einer nicht angemessenen Temperatur vorrätig gehalten und dadurch die Kühlkette unterbrochen (z. B. geraspelte Karotten, gemessene Temperatur + 14.8 °C). Der Fußbodensockel (Herdgruppe) war verunreinigt. Der Unterbau des Gasherdes war verunreinigt, auch mit Schadnagerkot. Die Drehknöpfe waren verunreinigt. Der Fußbodenabfluss war verunreinigt. Der Kühlschrank war verunreinigt. Kühlschrank: Der Behälter war beschädigt. Die Fettfilter der Dunstabzugsanlage waren mit Fettrückständen verunreinigt.

Pizzabereich: Die Silikondichtung der Spüle war verunreinigt. Die Einrichtung war mit Schadnagerkot verunreinigt (Unterbauten, Oberflächen, Bereich Pizzaofen). Das Abwasserrohr (Siphon) des Spülbeckens war verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt (Schadnagerkot sowie Fraßspuren von Schadnagern). Der Teigkneter war verunreinigt (Schadnagerkot und Schmierspuren von Schadnagern). Der Pizzaofen war verunreinigt. Der Fußbodenabfluss war verunreinigt. Der Kombidämpfer war verunreinigt. Mehrere Backbleche waren verunreinigt.
Spülbereich/Küche: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Es wurde auch Schadangerkot vorgefunden (Bereich Handwaschbecken). Der Sahnebläser war beschädigt (Aufsatztülle). Der Sahnebläser war verunreinigt. Die Wände waren teilweise verunreinigt. Der Deckel des Abfallbehälters fehlte. Die Reinigungsgeräte waren erheblich verunreinigt. Der Unterbau der Einrichtung war verunreinigt. Die Geschirrspülbrause war verunreinigt. Der Innenraum der Haubenspülmaschine war mit alten Rückständen verunreinigt. Mehrere Körbe der Haubenspülmaschine waren beschädigt.

Lagerraum/Küche: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt (Schadnagerkot). Das Regal war verunreinigt (Schadnagerkot). Die Tiefkühltruhe war stark vereist.

Kühlraum 1/Küche: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Die Wände waren teilweise verunreinigt. Ein verunreinigter Behälter wurde im Kühlraum gelagert. Es wurden diverse unverpackte Lebensmittel unabgedeckt gelagert; eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen (geschnittenes Gemüse etc.).

Kühlraum 2/Küche: Das Kondenswasser des Kühlaggregates wurde nicht in ein geschlossenes System abgeführt. Das Regal war verunreinigt. Die Wände waren teilweise verunreinigt. Ein verunreinigter Behälter wurden im Kühlraum gelagert. Es wurden unverpackte Lebensmittel unabgedeckt gelagert; eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen (Fleischwaren, gekochter Reis). Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt.

Kühlraum/Getränke (EG): Das Verdampferschutzgitter war verunreinigt.

Theke / Tresen (OG): Der Behälter für das Abwasser der Kaffeemaschine war verunreinigt, zudem fehlte der Deckel. Der Zwischenraum der Einrichtung war verunreinigt (Einrichtung - Wand).

Lagerraum/Hausflur: Die Tiefkühltruhe war stark vereist und verunreinigt.

Lagerraum 1/Hausflur: Die Tiefkühltruhe war stark vereist und verunreinigt.

Personaltoilette: Für das Handwaschbecken fehlte die Warmwasserzufuhr. Die Wände waren teilweise verunreinigt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Bemerkung: Bei der Nachkontrolle am 10.06.2026 waren die hygienischen Mängel größtenteils behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

Veröffentlichungsdatum: 21.07.2026

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